Receptor: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Oktober 2014, 15:01 Uhr
Bedeutung:
Vor 1802: Im Fürstbistum Münster Receptor, der lokale Einnehmer landesherrlichen oder städtischer Gefälle.
- Receptur:, die Erhebung oder Einnahme landesherrlicher Gefälle.
Beispiel:
- Haltern am See vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen Rezeptor.