Receptor: Unterschied zwischen den Versionen

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Vor 1802: Im [[Fürstbistum]] Münster Receptor, der lokale Einnehmer landesherrlichen Gefälle.
Vor 1802: Im [[Fürstbistum]] Münster Receptor, der lokale Einnehmer landesherrlichen oder städtischer Gefälle.


* '''Receptur:''', die Erhebung oder Einnahme landesherrlicher Gefälle.  
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* [[Haltern am See]] vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen [[Receptor|Rezeptor]].


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
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[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
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Version vom 6. Oktober 2014, 15:01 Uhr

Bedeutung:

Vor 1802: Im Fürstbistum Münster Receptor, der lokale Einnehmer landesherrlichen oder städtischer Gefälle.

  • Receptur:, die Erhebung oder Einnahme landesherrlicher Gefälle.

Beispiel:

  • Haltern am See vo 1802: Dem Rat stand die Verwaltung des städtischen Vermögens, die Umlage der Steuern und eine untergeordnete Gerichtsbarkeit zu. Darüber hinaus gab es den städtischen Rezeptor.