Amtsblatt 1861 No.47 Verord.294: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''11.11.1861, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, No.47, Verordnung No294
* '''11.11.1861, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, No.47, Verordnung No294
:''Das neue Etablissement Neu Bajohren betr. ''
:''Neu errichteter Abbau Ahrau betr. ''
:Daß dem, in Folge der Auseinandersetzung, vom köllmischen Dorfe Groß Bajohren abgebauten, zum Domainen-Amte Wandlacken gehörigen, zur Kirche Nordenburg<br> eingepfarrten neuen Etablissement, welches gegen Osten, Süden und Norden vom Groß Bajohrschen Walde, gegen Westen von den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren<br> begrenzt wird, und in einem Wohnhaus, einem Schoppen, zwei Scheunen, einem Insthause und einer Schmiede besteht, der Name Neu Bajohren beigelegt, und dadurch<br>in den Kommunal-, polizeilichen Aufsichts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Dorfe Groß Bajohren nicht im Mindesten verändert worden, wird hierdurch zur<br>öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1857">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, Nr.47, Verordnung Nr.294 S.243 {{MDZ|bsb10694849|409}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
:Dem auf der Feldmark der Stadt Nordenburg von dem Besitzer Rudolph Wachowsky neu errichteten Abbau ist der Name Ahrau beigelegt worden,<br> ohne daß dadurch in den bisherigen Kommunal-, Polizei-oder sonstigen Verhältnissen hierdurch etwas geändert wird. <ref name="AMT1861">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, Nr.47, Verordnung Nr.294 S.243 {{MDZ|bsb10694877|409}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2014, 12:49 Uhr

  • 11.11.1861, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, No.47, Verordnung No294
Neu errichteter Abbau Ahrau betr.
Dem auf der Feldmark der Stadt Nordenburg von dem Besitzer Rudolph Wachowsky neu errichteten Abbau ist der Name Ahrau beigelegt worden,
ohne daß dadurch in den bisherigen Kommunal-, Polizei-oder sonstigen Verhältnissen hierdurch etwas geändert wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1861, Nr.47, Verordnung Nr.294 S.243 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums