Amtsblatt 1826 No.35 Verord.209: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, Nr.35, Verordnung Nr.209 S.233 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:Daß dem, | :Daß dem, von den zum Köngl. Domainen-Amte Wandlacken, landräthlich Gerdauenschen Kreises, gehörigen Dorfe Groß Bajohren gebildeten, zur in Kirche Nordenburg eingepfarrten neuen Etablissement, welches gegen Osten, Süden und Norden vom Groß Bajohrschen Walde, gegen Westen von den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren<br> begrenzt wird, und in einem Wohnhaus, einem Schoppen, zwei Scheunen, einem Insthause und einer Schmiede besteht, der Name Neu Bajohren beigelegt, und dadurch<br>in den Kommunal-, polizeilichen Aufsichts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Dorfe Groß Bajohren nicht iMindesten verändert worden, wird hierdurch zur<br>öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1857">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, Nr.35, Verordnung Nr.209 S.233 {{MDZ|bsb10694842|625}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Version vom 30. September 2014, 13:21 Uhr
- 7.8.1826, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, No.35, Verordnung No.209
- Neuer Abbau Hof Waldau 106/8
- Daß dem, von den zum Köngl. Domainen-Amte Wandlacken, landräthlich Gerdauenschen Kreises, gehörigen Dorfe Groß Bajohren gebildeten, zur in Kirche Nordenburg eingepfarrten neuen Etablissement, welches gegen Osten, Süden und Norden vom Groß Bajohrschen Walde, gegen Westen von den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren
begrenzt wird, und in einem Wohnhaus, einem Schoppen, zwei Scheunen, einem Insthause und einer Schmiede besteht, der Name Neu Bajohren beigelegt, und dadurch
in den Kommunal-, polizeilichen Aufsichts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Dorfe Groß Bajohren nicht iMindesten verändert worden, wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]