Amtsblatt 1865 No.20 Verord.240: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, Nr.20, Verordnung Nr.240, S.168 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:''Neues Vorwerk Sorgenstein zu Baumgarten gehörig 378/6'' | :''Neues Vorwerk Sorgenstein zu Baumgarten gehörig 378/6'' | ||
:Daß dem von dem adlichen Gute Baumgarten, landräthlich Rastenburgschen Kreises, in Folge der regulierten gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse abgebauten,<br>nach Barten eingepfarrten, zwischen den Ortschaften Baumgarten, Wickerau, Jeglack und Marienthal belegenen und mit zwei Wohnhäusern versehenen Vorwerk der<br>Name Sorgenstein mit Bewilligung der Königl. Ostpreuß. Reigierung beigelegt worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1827">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, Nr.20, Verordnung Nr.240, S.168 {{MDZ| | :Daß dem von dem adlichen Gute Baumgarten, landräthlich Rastenburgschen Kreises, in Folge der regulierten gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse abgebauten,<br>nach Barten eingepfarrten, zwischen den Ortschaften Baumgarten, Wickerau, Jeglack und Marienthal belegenen und mit zwei Wohnhäusern versehenen Vorwerk der<br>Name Sorgenstein mit Bewilligung der Königl. Ostpreuß. Reigierung beigelegt worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1827">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, Nr.20, Verordnung Nr.240, S.168 {{MDZ|bsb10694881|278}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Version vom 22. September 2014, 13:21 Uhr
- 27.4.1865, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, No.20, Verordnung No.240
- Neues Vorwerk Sorgenstein zu Baumgarten gehörig 378/6
- Daß dem von dem adlichen Gute Baumgarten, landräthlich Rastenburgschen Kreises, in Folge der regulierten gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse abgebauten,
nach Barten eingepfarrten, zwischen den Ortschaften Baumgarten, Wickerau, Jeglack und Marienthal belegenen und mit zwei Wohnhäusern versehenen Vorwerk der
Name Sorgenstein mit Bewilligung der Königl. Ostpreuß. Reigierung beigelegt worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]