Amtsblatt 1865 No.9 Verord.99: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1865, Nr.9, Verordnung Nr.99,S.61 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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: | :Von den Theilen des jetzt zerstückelten köllmischen Gutes Mickelnick, Kreises Rastenburg, ist die zur Zeit in Besitz des Gutsbesitzers Reichert<br>befindliche Parzelle von 142 Morgen 113 Ruthen mit dem selbständigen Gutsbezirke adlich Mickelnick, die von dem Rittergutsbesitzer Mauerhoff<br>erworbene Parzelle von 122 Morgen 104 Ruthen mit dem selbstständigen Gute Bannaskeim uund die der Baronin von Mirbach gehörige Parzelle<br>von 161 Morgen 48 Ruthen mit dem selbständigen Gutsbezirke Podlacken vereinigt worden.<ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1865, Nr.9, Verordnung Nr.99,S.61 {{MDZ|bsb10694881|107}}</ref><noinclude><references/></noinclude> |
Aktuelle Version vom 27. August 2014, 06:17 Uhr
- 15.2.1865, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1865, No.9, Verordnung No.99
- Die Vereinigung der Theile des zerstückelten Gutes Mickelnick mit dem Gutsbezirke adl. Mickelnick, Banaskeim und Podlacken betr.
- Von den Theilen des jetzt zerstückelten köllmischen Gutes Mickelnick, Kreises Rastenburg, ist die zur Zeit in Besitz des Gutsbesitzers Reichert
befindliche Parzelle von 142 Morgen 113 Ruthen mit dem selbständigen Gutsbezirke adlich Mickelnick, die von dem Rittergutsbesitzer Mauerhoff
erworbene Parzelle von 122 Morgen 104 Ruthen mit dem selbstständigen Gute Bannaskeim uund die der Baronin von Mirbach gehörige Parzelle
von 161 Morgen 48 Ruthen mit dem selbständigen Gutsbezirke Podlacken vereinigt worden.[1]