Amtsblatt 1847 No.42 Verord.208: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''10.9.1847, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1847, No.42, Verordnung No.208
* '''10.9.1847, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1847, No.42, Verordnung No.208
:''Das neu erbaute Vorwerk Ottoswalde betr.''
:''Das neu erbaute Vorwerk Ottoswalde betr.''
: Dem in den Grenzen des Vorwerks Stumplack neu erbauten, dem Gutsbesitzer Anhuth auf Rehstall, Kreises Rastenburg, gehörigen Vorwerke,<br>ist der Name Ottoswalde beigelegt worden, wodurch jedoch in den Communal- und Polizei-Verhältnissen nichts geändert wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1847,No.42,Verordnung Nr.208,S.189 {{MDZ|bsb10694863|601}}</ref>
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Aktuelle Version vom 18. August 2014, 06:10 Uhr

  • 10.9.1847, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1847, No.42, Verordnung No.208
Das neu erbaute Vorwerk Ottoswalde betr.
Dem in den Grenzen des Vorwerks Stumplack neu erbauten, dem Gutsbesitzer Anhuth auf Rehstall, Kreises Rastenburg, gehörigen Vorwerke,
ist der Name Ottoswalde beigelegt worden, wodurch jedoch in den Communal- und Polizei-Verhältnissen nichts geändert wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1847,No.42,Verordnung Nr.208,S.189 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums