Amtsblatt 1868 No.49 Verord.555: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1868, Nr.49, Verordnung Nr.555,S.338 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Version vom 4. August 2014, 12:44 Uhr
- 19.11.1868, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1868, No.49, Verordnung No.338
- Der Ober-Post-Direktor
- Die Halteplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21 d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost zwischen Liebstadt und Schlobitten betr.
- Die Haltplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21. d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost-Post zwischen Liebstadt und Schlobitten
sind wie nachstehend angegeben festgestellt worden:- von Liebstadt bis Gudnick (Chaussee-Barriere) 3/4 Meile
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