Amtsblatt 1868 No.49 Verord.555: Unterschied zwischen den Versionen

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:''Die Halteplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21 d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost zwischen Liebstadt und Schlobitten betr.''
:''Die Halteplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21 d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost zwischen Liebstadt und Schlobitten betr.''
: Die Haltplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21. d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost-Post zwischen [[Liebstadt]] und [[Schlobitten]]<br>sind wie nachstehend angegeben festgestellt worden:
: Die Haltplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21. d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost-Post zwischen [[Liebstadt]] und [[Schlobitten]]<br>sind wie nachstehend angegeben festgestellt worden:
:: von Liebstadt bis [[Gudnick]] (Chaussee-Barriere) ½ Meile  
:: von Liebstadt bis [[Gudnick]] (Chaussee-Barriere) {{Bruch|3|4}} Meile  
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Version vom 4. August 2014, 12:44 Uhr

  • 19.11.1868, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1868, No.49, Verordnung No.338
Der Ober-Post-Direktor
Die Halteplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21 d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost zwischen Liebstadt und Schlobitten betr.
Die Haltplätze zur Aufnahme von Personen bei der vom 21. d. Mts. ab einzurichtenden Personenpost-Post zwischen Liebstadt und Schlobitten
sind wie nachstehend angegeben festgestellt worden:
von Liebstadt bis Gudnick (Chaussee-Barriere) 3/4 Meile
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1868, Nr.49, Verordnung Nr.555,S.338 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums