Amtsblatt 1830 No.31 Verord.157: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2014, 13:51 Uhr
- 18.7.1830, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.31, Verordnung No.157
- Wegen neuer Eintheilung der römisch-katholischen Dekanate im Ermlande
- Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,
eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren
bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei- 1) Plaswich, und
- 2) Tolxsdorf, beide getrennt vom Dekanat Mehlsack und geschlagen zu dem in Braunsberg;
- 3) Frauendorf, getrennt von Mehlsack, geschlagen zu Heilsberg;
- 4) Siegfriedswalde, getrennt von Seeburg, geschlagen zu Heilsberg;
- 5) Stadt Bischofsstein, getrennt von Heilsberg, geschlagen zu Rößel;
- 6) Stadt Bischofsburg, getrennt von Wartenburg, geschlagen zu Seeburg;
- 7) Neukokendorf und
- 8) Jonkendorf, beide getrennt vom Dekanat Guttstadt, geschlagen zu Allenstein;
- 9) Süßenthal, getrennt von Guttstadt, geschlagen zu Wartenburg, und
- 10) Purden, getrennt von Allenstein und geschlagen zu Wartenburg.
- Königl. Preußische Regierung, Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen. [1]