Wolfach/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen
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*'''Serrerin''', Apollonia | *'''Serrerin''', Apollonia | ||
Eodem (06.10.1779) | Eodem (06.10.1779) | ||
Eichhalden (Aichhalden) | Eichhalden (Aichhalden) | ||
Es haben Mathias Zehender Wittwer und Apollonia Serrerinn aus dem Stab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts eine Heyratsabrede geschlossen welche in folgendem bestehet: 1mo Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Haus und Gut an, um mit ihr lebenlängl: zu hausen und verschreibet ihr anbey 3tio die Vorthelsgerechtigkeit zu seinem Gut unwiederrufl: mit – oder aus dieser Ehe erzeugten Kindern. Sie Hochzeiterin hingegen 4to wirft ihr alliges Vermögen laut Theilzeddell oder Pflegrechnung samt ihrem in 15Fl bestehenden verdienten Liedlohn in die Haushaltung gemeinschäflich ein, mit dem weitern Beding daß 5to wenn sie vor ihrem Hochzeiter ohne Leibeserben das zeitl:segnen sollte, er ihrer nächsten Freundschaft 50Fl im Falle aber daß er vor ihr ohne Rücklassung einiger Leibeserben abstärbe, sie seinen nächsten Anverwandten 150Fl hinauszubezahlen hätte. | Es haben Mathias Zehender Wittwer und Apollonia Serrerinn aus dem Stab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts eine Heyratsabrede geschlossen welche in folgendem bestehet: 1mo Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Haus und Gut an, um mit ihr lebenlängl: zu hausen und verschreibet ihr anbey 3tio die Vorthelsgerechtigkeit zu seinem Gut unwiederrufl: mit – oder aus dieser Ehe erzeugten Kindern. Sie Hochzeiterin hingegen 4to wirft ihr alliges Vermögen laut Theilzeddell oder Pflegrechnung samt ihrem in 15Fl bestehenden verdienten Liedlohn in die Haushaltung gemeinschäflich ein, mit dem weitern Beding daß 5to wenn sie vor ihrem Hochzeiter ohne Leibeserben das zeitl:segnen sollte, er ihrer nächsten Freundschaft 50Fl im Falle aber daß er vor ihr ohne Rücklassung einiger Leibeserben abstärbe, sie seinen nächsten Anverwandten 150Fl hinauszubezahlen hätte. | ||
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'''Heitzmann''', Mathias | *'''Heitzmann''', Mathias | ||
Actum den 22. May 1783 | Actum den 22. May 1783 | ||
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'''Firner''', Michael | *'''Firner''', Michael | ||
Eodem (14.04.1784) | Eodem (14.04.1784) | ||
Schramberg | Schramberg | ||
Mit obrigkeitlichem Gutheisen wird hiemit bey der auf heute nachmittag ausgeschriebenen zwaten Feilbietung das Johann Heitschmanische halbe Haus hinter dem wirths Haus zum Mohren samt allem was der Nagel hält, auch wie solches bisher der gemeinschuldner Heitzmann inngehabt, an Michel Firner hochfürstl: fürstenbergl: Unterthann abm Mosenberg Wolfacher Oberamts als dem meistbiettedem unter öfentl: aufstreich um 232 fl in zeit 4 Wochen baar zu bezahlen,zugeschlagen und eines aufrichtigen redlichen Kaufes , wie solcher nach den Rechten am kräftigsten seyn kann für frey ledig und eigen außer was das herrschaftl: Urbarium mit sich bringet verkaufet. | Mit obrigkeitlichem Gutheisen wird hiemit bey der auf heute nachmittag ausgeschriebenen zwaten Feilbietung das Johann Heitschmanische halbe Haus hinter dem wirths Haus zum Mohren samt allem was der Nagel hält, auch wie solches bisher der gemeinschuldner Heitzmann inngehabt, an Michel Firner hochfürstl: fürstenbergl: Unterthann abm Mosenberg Wolfacher Oberamts als dem meistbiettedem unter öfentl: aufstreich um 232 fl in zeit 4 Wochen baar zu bezahlen,zugeschlagen und eines aufrichtigen redlichen Kaufes , wie solcher nach den Rechten am kräftigsten seyn kann für frey ledig und eigen außer was das herrschaftl: Urbarium mit sich bringet verkaufet. | ||
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Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 77 | Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 77 | ||
*'''Waidler''', Agatha | |||
Actum den 16ten Kristmonats 1784 | |||
Oberrisen | |||
Auf obrigkeitliche Ratification hat sich entzwischen Joseph Storz und Agatha Waidlerin aus dem Staab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts ein eheliche Heurats Abrede zu getragen, wobey Nachstehendes verbindlich verabredet worden, und zwar | |||
1tens Nimt Hochzeiter seine Braut zu sich auf seinen halben Hof. | |||
2tens Bringet Hochzeiterin 140 fl baar Geld als ein wahres Heuratgut, und wirft solche in die Haushaltung ein. | |||
Abgeredet in Gegenwart des Staabvogtens auf seiten der Hochzeiterin Michel Schmid, Hans Jerg Serer Pfleeger, anderer Seits Hans Michel Braitsch | |||
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 126 | |||
*'''Waidler''', Anna Maria | |||
Eodem (08.03.1785) | |||
Lauterbach | |||
Auf obrigkeitliche Ratification hat sich entzwischen dem Wittwer Franz Nagel, und der Anna Maria Waidlerin aus dem Staab Kinzinger Thal ein ehrliche Heurats Abrede zu getragen, wobey nachstehendes verbindlich verabredet worden, und zwar | |||
1tens Nimt Hochzeiter die Braut zu sich auf sein eigenthumliche Herberg | |||
2tens Bringet Hochzeiterin 161 fl Baar geld, und wirft solches in die Haushaltung ein, wogegen ihr die Vorthelsgerechtigkeit zu | |||
gesichert worden indoch mit deme daß sie dem Andreas Nagel für den Vorthel zugleich 22 fl bezahlen, oder aber von Stunde an verzinsen solle. | |||
3tens Würde nun Hochzeiter vor der Hochzeiterin mit Tode abgehen, so hat sie 22 fl voraus zu beziehen, mit dem angeheuratheten Sohn abzutheilen, und sohin die Herberg um einen KindsKauf zu übernehmen. | |||
4tens Sollte Hochzeiterin vor dem Hochzeiter ohne Leibes Erben ersterben so müsste der selbe ihrer nächsten Freündschft 30 fl Rückfahl hinausbezahlen. | |||
5tens Auf den Fall, daß aus gegenwärtiger Ehe Kinder erzeuget würden, so sollen solche auser dem Voraus mit dem vorhandenen Sohn gleiche Erben seyn. | |||
Abgehandelt in Gegenwart des Staabvogten Kristian Hils, und Hans Jerg Haas Vogts, auf seiten der Hochzeiterin Hans Jerg Gäßler | |||
Pfleeger | |||
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 147 |
Aktuelle Version vom 21. Juli 2014, 18:56 Uhr
- Nok, Lorenz, 1890 Schlachtermeister in Berlin, * Wolfach 21.07.1863. Eltern: Bürger und Müller Lorenz Nok in Wolfach im Großherzogtum Baden und Crecentia Gebert. Trauung 1890, Nr. 32 in Ev. Kirchenbuch Sønderborg.
- Gross, Katharina
Actum den 29ten April 1779
Es hat sich zwischen Hans Martin Rauch ab dem Lehenberg und Katharina Grossinn aus dem Stab Kinzingen Wolfacher Herrschaft eine Heyratsabrede zugetragen,wobey folgendes geschlossen worden: 1mo Versprechen sie einander das heil: Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Hofgut ab dem Lehenberg auf und an samt dem Kind,welches die Hochzeiterin mitbringt,dergestalten, daß solches jederzeit als sein eigenes gehalten und versorget werden solle. 3tio Wirft die Hochzeiterin ihr laut Weysenrechnung in 238Fl 49¼X bestehendes Vermögen als ein wahres Heyratgut nebst den 100 Fl welche ihr ihr Schwager Kristian Gebert mitgibt, ein, mit dem weitern Beding jedoch,daß,4to wenn sie samt dem Kind ohne Rücklassung anderer Leibeserben abstärbe, der Hochzeiter wieder 100 Fl rückzubezahlen gehalten seyn sollte. Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Hans Jörg Haas, Johannes Moosmann Hochzeiters Stiefvater und Kristian Gebert.
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 210
- Feist, Luzia
Actum den 25ten Juni 1779
Es haben Johannes Gebert Bühlbauer von hier und Luzia Feistinn aus dem Künzinger Thale einen Ehekontrakt mit einander geschlossen, und anbey folgendes verabredet: 1mo Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin zu sich auf sein eigenthumliches Hofgut auf und an, mit der Zusicherung der Vorthelsgerechtigkeit zu ersagtem Hof. Diesem entgegen 2do wirft sie ihr ganzes laut Theilzettel in 573 Fl 45 X bestehendes Vermögen nach Abzug der herrschaftlichen Gebühren in die Haushaltung ein, wovon 3tio falls sie von dem Hochzeiter ohne Rücklassung einigen Leibeserben verstärbe, ihrer nächsten Freundschaft 200 Fl zurückbezahlet werden sollen. Gleichwie wenn im Gegentheile der Hochzeiter mit Tod abginge,ohne einen Leibeserben zu hinterlassen, sie dessen nächsten Anverwandten gleicher Gestalten 200 Fl als einen Rückfall hinauszugeben hätte. Abgehandelt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Johannes Gebert Hans Jörg Haas: auf Seite des Hochzeiters Kristian Haas: anderer Seits Jakob Gebert, dann Philipp und Mathias Gebert Pfleger
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 229
- Serrerin, Apollonia
Eodem (06.10.1779)
Eichhalden (Aichhalden) Es haben Mathias Zehender Wittwer und Apollonia Serrerinn aus dem Stab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts eine Heyratsabrede geschlossen welche in folgendem bestehet: 1mo Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Haus und Gut an, um mit ihr lebenlängl: zu hausen und verschreibet ihr anbey 3tio die Vorthelsgerechtigkeit zu seinem Gut unwiederrufl: mit – oder aus dieser Ehe erzeugten Kindern. Sie Hochzeiterin hingegen 4to wirft ihr alliges Vermögen laut Theilzeddell oder Pflegrechnung samt ihrem in 15Fl bestehenden verdienten Liedlohn in die Haushaltung gemeinschäflich ein, mit dem weitern Beding daß 5to wenn sie vor ihrem Hochzeiter ohne Leibeserben das zeitl:segnen sollte, er ihrer nächsten Freundschaft 50Fl im Falle aber daß er vor ihr ohne Rücklassung einiger Leibeserben abstärbe, sie seinen nächsten Anverwandten 150Fl hinauszubezahlen hätte. Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Simon Geble Hans Georg Haas auf Seite der Hochzeiterinn Michael Borhoh und Simon Geble beede Pfleger: anderer Seits Anton Hörmann
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 264
- Schmieder, Magdalena
Eodem (19.11.1781)
Es hat sich zwischen dem verwittibten Bauern Joseph Fleig im Lauterbach und der Magdalena Schmiderinn ledigen Standes aus dem Kinzinger Thale Wolfacher Oberamtes eine Heuratsabrede zugetragen, und ist hiebey folgendes verabredet worden 1tens Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2tens .... .....
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 15 Seite 271
- Heitzmann, Mathias
Actum den 22. May 1783
Auf obrigkeitl: Ratification hat sich eine ehel: Heurats Abrede zwischen dem ehrbahren Jüngling Mathias Heitzmann aus dem Stab Kinzingerthal Wolfacheramts und der züchtigen Jungfrau Johanna Storzin von Lauterbach zugetragen und ist wegen Verhütung künftiger Irrung des zeitl: Vermögens halber nachstehendes verabredet worden. 1 versprechen sie einander das heil: Sakrament der Ehe 2tens bringet der Hochzeiter als ein wahres Heuratgut 800f Baargeld 3tens sollte es sich ergeben das der Hochzeiter, und zwar ohne zurcklassung eines lebenden LeibesErben vor der Hochzeiterin versterben, so muß sie seiner nachsten Freundschaft 350f rückfahl hinaus bezahlen. Abgehandelt im Beysey Benedick Storz Christian Haas auf der Hochzeiterin Seiten anderer seits Anton Schorr und Jos: Heitzmann
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 14
- Firner, Michael
Eodem (14.04.1784)
Schramberg Mit obrigkeitlichem Gutheisen wird hiemit bey der auf heute nachmittag ausgeschriebenen zwaten Feilbietung das Johann Heitschmanische halbe Haus hinter dem wirths Haus zum Mohren samt allem was der Nagel hält, auch wie solches bisher der gemeinschuldner Heitzmann inngehabt, an Michel Firner hochfürstl: fürstenbergl: Unterthann abm Mosenberg Wolfacher Oberamts als dem meistbiettedem unter öfentl: aufstreich um 232 fl in zeit 4 Wochen baar zu bezahlen,zugeschlagen und eines aufrichtigen redlichen Kaufes , wie solcher nach den Rechten am kräftigsten seyn kann für frey ledig und eigen außer was das herrschaftl: Urbarium mit sich bringet verkaufet. Also beschehen in beyseyn des Thalvogtens Josef Neff und Käuferrs Selbsten.
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 77
- Waidler, Agatha
Actum den 16ten Kristmonats 1784
Oberrisen Auf obrigkeitliche Ratification hat sich entzwischen Joseph Storz und Agatha Waidlerin aus dem Staab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts ein eheliche Heurats Abrede zu getragen, wobey Nachstehendes verbindlich verabredet worden, und zwar 1tens Nimt Hochzeiter seine Braut zu sich auf seinen halben Hof. 2tens Bringet Hochzeiterin 140 fl baar Geld als ein wahres Heuratgut, und wirft solche in die Haushaltung ein. Abgeredet in Gegenwart des Staabvogtens auf seiten der Hochzeiterin Michel Schmid, Hans Jerg Serer Pfleeger, anderer Seits Hans Michel Braitsch
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 126
- Waidler, Anna Maria
Eodem (08.03.1785)
Lauterbach Auf obrigkeitliche Ratification hat sich entzwischen dem Wittwer Franz Nagel, und der Anna Maria Waidlerin aus dem Staab Kinzinger Thal ein ehrliche Heurats Abrede zu getragen, wobey nachstehendes verbindlich verabredet worden, und zwar 1tens Nimt Hochzeiter die Braut zu sich auf sein eigenthumliche Herberg 2tens Bringet Hochzeiterin 161 fl Baar geld, und wirft solches in die Haushaltung ein, wogegen ihr die Vorthelsgerechtigkeit zu gesichert worden indoch mit deme daß sie dem Andreas Nagel für den Vorthel zugleich 22 fl bezahlen, oder aber von Stunde an verzinsen solle. 3tens Würde nun Hochzeiter vor der Hochzeiterin mit Tode abgehen, so hat sie 22 fl voraus zu beziehen, mit dem angeheuratheten Sohn abzutheilen, und sohin die Herberg um einen KindsKauf zu übernehmen. 4tens Sollte Hochzeiterin vor dem Hochzeiter ohne Leibes Erben ersterben so müsste der selbe ihrer nächsten Freündschft 30 fl Rückfahl hinausbezahlen. 5tens Auf den Fall, daß aus gegenwärtiger Ehe Kinder erzeuget würden, so sollen solche auser dem Voraus mit dem vorhandenen Sohn gleiche Erben seyn. Abgehandelt in Gegenwart des Staabvogten Kristian Hils, und Hans Jerg Haas Vogts, auf seiten der Hochzeiterin Hans Jerg Gäßler Pfleeger
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 16 Seite 147