Amtsblatt 1824 No.13 Verrord.74: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''17.2.1824, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.13, Verordnung No.74
* '''17.2.1824, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.13, Verordnung No.74
:''Einrichtung eines Land- und Stadtgerichts zu Rößel''
:''Einrichtung eines Land- und Stadtgerichts zu Rößel''
:Gemäß Reskript des Herrn Justiz-Ministers Excellenz vom 19ten Juni 1828, wird am 1sten Oktober 1828 in der Stadt Bischofsburg ein Königliches Land- und Stadtgericht
:Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 5ten Dezember v.J. sind die Königl. Stadtgerichte zu Rößel und zu Bischofstein und das Königl. Justizamt Rößel
:eingerichtet; der Gerichtsbezirk desselben umfaßt die Stadt Bischofsburg und die Kirchspiele Bischofsburg und Groß-Bessau, so weit sie gegenwärtig zum Gerichtssprengel
:zu einem Königlich. Land- und Stadtgerichte daselbst vereinigt, dessen Gerichtsbezirk
:des Königl. Land- und Stadtgericht in Seeberg gehören; dasselbe wird dem mit den Jurisdiktionarien getroffenen uebereinkommen die Patrimonialgerichte der adelichen Güter
::die Städte Rößel und Bischofstein, und
:Raschong, Schönbruch, Nossen, Parlöse, Karreinen, Sauerbaum und Kunzkeim verwalten. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.13,Verordnung Nr.74,S.94 {{MDZ|bsb10694840|190}}</ref>
::die Kirchspiele Bischofstein, Glockstein, Groß-Kellen, Legienen, Plausen, Rößel, Santoppen und Sturmhübel,
::mit Ausnahme der innerhalb derselben gelegenen adelichen Ortschaften,
:umfaßt, und welches außerdem noch die [[Patrimonialgericht]]e der adelichen Güter
:: Bansen, Bergenthal und Klein-Kellen
:als für sich bestehende Gerichte verwaltet.
:Bei diesem sind angestellt:
::als Land- und Stadtrichter, der bisherige Justizamtmann Rosocha;
::als Assessor, der bisherige Justizamts-Aktuarius Späth;
::als Kanzelist und Protokollführer, der gewesene freiwillige Jäger Skerle,und
::als zweiter Gerichtsdiener und Landreiter, der bisherige Amts-Landreiter Forselius,
:vorläufig auch
::als Registrator und Protokollführer, der bisherige Registratur-Gehülfe Plehwe;
::als Deposital und Sportulkassen-Rendant, Ingrossator und Protokllführer, der bisherige Schreiber und Protokollführer Pörschke,und
:: als erster Gerichtsdiener und Gefangenwärter, der invalide Unteroffizier Polenz. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.13,Verordnung Nr.74,S.94 {{MDZ|bsb10694840|190}}</ref>

Aktuelle Version vom 14. Juli 2014, 18:27 Uhr

  • 17.2.1824, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.13, Verordnung No.74
Einrichtung eines Land- und Stadtgerichts zu Rößel
Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 5ten Dezember v.J. sind die Königl. Stadtgerichte zu Rößel und zu Bischofstein und das Königl. Justizamt Rößel
zu einem Königlich. Land- und Stadtgerichte daselbst vereinigt, dessen Gerichtsbezirk
die Städte Rößel und Bischofstein, und
die Kirchspiele Bischofstein, Glockstein, Groß-Kellen, Legienen, Plausen, Rößel, Santoppen und Sturmhübel,
mit Ausnahme der innerhalb derselben gelegenen adelichen Ortschaften,
umfaßt, und welches außerdem noch die Patrimonialgerichte der adelichen Güter
Bansen, Bergenthal und Klein-Kellen
als für sich bestehende Gerichte verwaltet.
Bei diesem sind angestellt:
als Land- und Stadtrichter, der bisherige Justizamtmann Rosocha;
als Assessor, der bisherige Justizamts-Aktuarius Späth;
als Kanzelist und Protokollführer, der gewesene freiwillige Jäger Skerle,und
als zweiter Gerichtsdiener und Landreiter, der bisherige Amts-Landreiter Forselius,
vorläufig auch
als Registrator und Protokollführer, der bisherige Registratur-Gehülfe Plehwe;
als Deposital und Sportulkassen-Rendant, Ingrossator und Protokllführer, der bisherige Schreiber und Protokollführer Pörschke,und
als erster Gerichtsdiener und Gefangenwärter, der invalide Unteroffizier Polenz. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.13,Verordnung Nr.74,S.94 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums