Domainenamt Preußisch Holland: Unterschied zwischen den Versionen

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* Im Königreich Preußen war in Preußisch Holland ein Domänenamt, dessen Sitz in Schloß war, es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.
* Im Königreich Preußen war in Preußisch Holland ein Domänenamt, dessen Sitz in [[Weeskenhof]] war, es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.
:Das Domänenamt Preußisch Mark wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.<br>Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
:Das Domänenamt Preußisch Holland wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.<br>Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
:Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.<br>So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.<br>Zum Domänenamt Preußisch Mark gehörten 4 Vorwerk und 43 Dörfer:
:Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.<br>So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.<br>Zum Domänenamt Preußisch Holland gehörten 4 Vorwerk und 43 Dörfer:
: '''In Arbeit''' <ref>Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement, Zweites Hauptstück, Goldbeck,1785, S.25</ref> <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.314-317</ref>
: '''In Arbeit''' <ref>Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement, Zweites Hauptstück, Goldbeck,1785, S.25</ref> <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.314-317</ref>
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Version vom 12. Juli 2014, 07:27 Uhr

  • Im Königreich Preußen war in Preußisch Holland ein Domänenamt, dessen Sitz in Weeskenhof war, es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.
Das Domänenamt Preußisch Holland wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.
Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.
So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.
Zum Domänenamt Preußisch Holland gehörten 4 Vorwerk und 43 Dörfer:
In Arbeit [1] [2]
  • 11.6.1847, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1847, No.25, Verordnung No.126
Die Auflösung des bisherigen Domainenamt Preußisch Holland und dessen Umschaffung zu einem Domainen-Rentamt betr.
Das Domainen Preußisch Holland zu Weeskenhoff ist mit dem 1sten Juni d. J. aufgelöst, und ein Königliches Domainen-Rent-Amt in Preußisch Holland eingerichtet,
dessen Verwaltung dem auf seinen Antrag von Soldau dorthin versetzten Domainen-Rentmeister Bartlick übertragen ist.
Dem Rent-Amt Preußisch Holland sind vom Rent-Amte Mohrungen die Ortschaften: Alken, Necteinen, Pfeiffertswalde, Reichwalde und Sommerfeld,
und von dem Domainen-Amt Preußisch Mark die Ortschaften: Blumenau, Alt Dollstädt, Günthersdorff, Heiligenwalde, Vorwerk Carlsruhe, Mehlend, Krapen, Kühlborn und Oppiten,
sämmtlich im Landraths-Kreise Preußisch Holland belegen, überwiesen. [3]
  1. Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement, Zweites Hauptstück, Goldbeck,1785, S.25
  2. Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.314-317
  3. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1847,No.26,Verordnung Nr.133,S.113Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums