Amtsblatt1872 V103: Unterschied zwischen den Versionen
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:Mit Genehmigung des Herrn | :Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die nach dem Contrakte vom 11. Mai, 10tem Juni 1871 an den Rittergutsbesitzer Graf Fink von Finkenstein | ||
:auf Jäskendorf veräußerten Parzellen der trocken gelegten Ränder des Eyling-Sees von resp. 114 Rth. und 3 Morgen 58,6 Rth. von der dem Kommunal- und | |||
:Polizeibezirke des fiskalischen Forstreviers Taberbrück abgetrennt und mit dem unter dem gutsherrlichen Polizeibezirke Jäskendorf stehenden Gemeindebezirk | |||
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2014, 11:45 Uhr
- 25.2.1872, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.10, Verordnung No.103
- Die Vereinigung von 2 Seerands-Parzellen des Eyling-Sees mit dem Gutsbezirk Jäskendorf, Kreis Mohrungen betr.
- Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die nach dem Contrakte vom 11. Mai, 10tem Juni 1871 an den Rittergutsbesitzer Graf Fink von Finkenstein
- auf Jäskendorf veräußerten Parzellen der trocken gelegten Ränder des Eyling-Sees von resp. 114 Rth. und 3 Morgen 58,6 Rth. von der dem Kommunal- und
- Polizeibezirke des fiskalischen Forstreviers Taberbrück abgetrennt und mit dem unter dem gutsherrlichen Polizeibezirke Jäskendorf stehenden Gemeindebezirk
- Winkenhagen, Kreis Mohrungen, vereinigt worden. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.10,Verordnung Nr.103 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums