Amtsblatt1872 V103: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''29.12.1871, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.10, Verordnung No.103
* '''25.2.1872, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.10, Verordnung No.103
:''Die Vereinigung der vom Domainen Fiskus veräußerten Randflächen des Ewing-Sees mit dem Gemeinde-Verbande von Kössen resp. Kuppen und Weinsdorf betr.''
:''Die Vereinigung von 2 Seerands-Parzellen des Eyling-Sees mit dem Gutsbezirk Jäskendorf, Kreis Mohrungen betr.''
:Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Preußen sind folgende von dem Königl. Domainen Fiskus veräußerten Randflächen des Ewing-Sees und zwar:
:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die nach dem Contrakte vom 11. Mai, 10tem Juni 1871 an den Rittergutsbesitzer Graf Fink von Finkenstein
# die an die Köllmer Lepold, Johann und Friedrich Schatz und Ludwig Josewski in Kössen, veräußerten Flächen von zusammen 20 Mrg. 29 Rth.
:auf Jäskendorf veräußerten Parzellen der trocken gelegten Ränder des Eyling-Sees von resp. 114 Rth. und 3 Morgen 58,6 Rth. von der dem Kommunal- und
# die an den Gutsbesitzer Heinrich Weidemann, die Bauern Adolph Arendt, Friedrich Schwarz und wilhelm Poppke und den Schulzen Raddatz, sämtlich in Kuppen, sowie an den Pfarrer Thiel zu Saalfeld verkauften Flächen von zusammen 6 Morgen 161Rth.
:Polizeibezirke des fiskalischen Forstreviers Taberbrück abgetrennt und mit dem unter dem gutsherrlichen Polizeibezirke Jäskendorf stehenden Gemeindebezirk
# die an den Wirth Friedrich Danziger in Weinsdorf veräußerte Fläche von 175 Rth.
:Winkenhagen, Kreis Mohrungen, vereinigt worden.  <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.10,Verordnung Nr.103 {{MDZ|bsb11035527|124}}</ref>
:aus den fiskalischen Gutsbezirke ausscheiden und  
::die ad.1 bezeichneten Flächen mit dem Gemeindeverbande von [[Köszen|Kössen]],
::die ad.2 bezeichneten Flächen mit dem Gemeindeverbande von [[Kuppen]],
::die ad.3 angegebene Parzelle mit dem Gemeindeverbande von [[Weinsdorf (Landkreis Mohrungen)|Weinsdorf]]
: vereinigt worden.  <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.10,Verordnung Nr.103 {{MDZ|bsb11035527|124}}</ref>

Aktuelle Version vom 7. Juli 2014, 11:45 Uhr

  • 25.2.1872, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.10, Verordnung No.103
Die Vereinigung von 2 Seerands-Parzellen des Eyling-Sees mit dem Gutsbezirk Jäskendorf, Kreis Mohrungen betr.
Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die nach dem Contrakte vom 11. Mai, 10tem Juni 1871 an den Rittergutsbesitzer Graf Fink von Finkenstein
auf Jäskendorf veräußerten Parzellen der trocken gelegten Ränder des Eyling-Sees von resp. 114 Rth. und 3 Morgen 58,6 Rth. von der dem Kommunal- und
Polizeibezirke des fiskalischen Forstreviers Taberbrück abgetrennt und mit dem unter dem gutsherrlichen Polizeibezirke Jäskendorf stehenden Gemeindebezirk
Winkenhagen, Kreis Mohrungen, vereinigt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.10,Verordnung Nr.103 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums