Nahmgeist 1825: Unterschied zwischen den Versionen

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:: c) aus dem Bauerndorfe [[Schönfeld (Landkreis Preußisch Holland)|Schönfeld]] von 52 ½ Hufen
:: c) aus dem Bauerndorfe [[Schönfeld (Landkreis Preußisch Holland)|Schönfeld]] von 52 ½ Hufen
:: d) aus einem im Dorfe [[Neu Dollstädt]] gelegenen Erbzinsgute,
:: d) aus einem im Dorfe [[Neu Dollstädt]] gelegenen Erbzinsgute,
::: zu Adlich Powunden gehörig, und welches aus Wiesengrund besteht von 1½ Hufen
:: zu Adlich Powunden gehörig, und welches aus Wiesengrund besteht von 1½ Hufen
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: ''Die gesamte Bekanntmachung kann im MDZ nachgelesen werden, siehe Fußnoten'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1825,No.37,S.245 {{MDZ|bsb10694841|599}}</ref>

Version vom 6. Juli 2014, 07:41 Uhr

  • 14.9.1825, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1825, No.37
Die im Preuß. Holländischen Landrathskreis gelegenen adlichen Nahmgeistlichen Güter wollen die Erben zu ihrer bessern Auseinandersetzung aus freier Hand öffentlich an den Meistbietenden verkaufen.
Sie bestehen aus folgenden Pertinenzien, nämlich:
a) aus dem Hauptgute Nahmgeist von 24 Hufen
b) aus dem Vorwerk Leisten von 12 Hufen
c) aus dem Bauerndorfe Schönfeld von 52 ½ Hufen
d) aus einem im Dorfe Neu Dollstädt gelegenen Erbzinsgute,
zu Adlich Powunden gehörig, und welches aus Wiesengrund besteht von 1½ Hufen
Die gesamte Bekanntmachung kann im MDZ nachgelesen werden, siehe Fußnoten [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1825,No.37,S.245 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums