Domainenamt Liebemühl: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Königreich Preußen war in Liebemühl ein Domänenamt, dessen Sitz im Schloß war es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.<br>Das Domänenamt Liebemühl wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.<br>Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.<br>Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.<br>So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.<br>Zum Domänenamt Liebemühl gehörten 3 Vorwerk und 22 Dörfer: | * Im Königreich Preußen war in Liebemühl ein Domänenamt, dessen Sitz im Schloß war es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.<br>Das Domänenamt Liebemühl wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.<br>Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.<br>Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.<br>So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.<br>Zum Domänenamt Liebemühl gehörten 3 Vorwerk und 22 Dörfer: | ||
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Version vom 30. Juni 2014, 10:36 Uhr
- Im Königreich Preußen war in Liebemühl ein Domänenamt, dessen Sitz im Schloß war es gehörte zur Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg.
Das Domänenamt Liebemühl wird im Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft vom 10.Juli 1719 erwähnt.
Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben.
So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder wieder gefüllt werden.
Zum Domänenamt Liebemühl gehörten 3 Vorwerk und 22 Dörfer:
- ↑ Volständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer-Departement, Zweites Hauptstück, Goldbeck, 1785, S.25 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.314-317