Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/195: Unterschied zwischen den Versionen

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Hartwich ed Berendt furm Kistker, haben die Lenderei uff 4 Jhar wieder gewunnen
 
Anno p 1619 den 15 Septemb. haben Hartwich furm Kistker, und Berent Uphaus daselbst, die Lenderei uff 4 Jhar wieder gewunnen, und ein jeder 2 Thaler 4 Gulden Weinkauff gegeben. Darjegen ichlicher einen Winzettull bekomen.
 
330
 
Ummelmans Mast belangt
 
Anno p 1619 den 22 Septemb. hatt Johan Ummelman, mit dem Junckhern Willhelm Ledebaurn, alhie zur Mullenburg gehandelt, das S. Wolled. ihme die Mast, so an Ummelmans Hoffe verhanden, dißmall zu Gelde gelassen, weile aber der Frost an einer Seiten Schaden gethaen, soll ehr dem Junckhern geben anderthalben Thaler, dieselben will ehr bezahlen, wen diß Jhar die Schultschweine gemahlet werden, will auch die 2 Schultschweine, so ehr schuldich mit feist machen, das sie seinem Guethern Wilhelmen Ledebaurn woll gefallen sollen. Eß hatt sich aber der Junckher Wilhelm Ledebaur außtrucklich vorbehalten, wen Gott ferner Mast bescheren wirt, das dan S. Wolledl. und dessen Erben frei stehen soll, Schweine nach Ummelmans Hoffe zuschicken, oder Gelt fur die Mast zunehmen.
 
sein betzalt

Aktuelle Version vom 15. Juni 2014, 17:04 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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329

Hartwich ed Berendt furm Kistker, haben die Lenderei uff 4 Jhar wieder gewunnen

Anno p 1619 den 15 Septemb. haben Hartwich furm Kistker, und Berent Uphaus daselbst, die Lenderei uff 4 Jhar wieder gewunnen, und ein jeder 2 Thaler 4 Gulden Weinkauff gegeben. Darjegen ichlicher einen Winzettull bekomen.

330

Ummelmans Mast belangt

Anno p 1619 den 22 Septemb. hatt Johan Ummelman, mit dem Junckhern Willhelm Ledebaurn, alhie zur Mullenburg gehandelt, das S. Wolled. ihme die Mast, so an Ummelmans Hoffe verhanden, dißmall zu Gelde gelassen, weile aber der Frost an einer Seiten Schaden gethaen, soll ehr dem Junckhern geben anderthalben Thaler, dieselben will ehr bezahlen, wen diß Jhar die Schultschweine gemahlet werden, will auch die 2 Schultschweine, so ehr schuldich mit feist machen, das sie seinem Guethern Wilhelmen Ledebaurn woll gefallen sollen. Eß hatt sich aber der Junckher Wilhelm Ledebaur außtrucklich vorbehalten, wen Gott ferner Mast bescheren wirt, das dan S. Wolledl. und dessen Erben frei stehen soll, Schweine nach Ummelmans Hoffe zuschicken, oder Gelt fur die Mast zunehmen.

sein betzalt