Doctor utriusque juris: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Urch (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
aber beides gemeinsam gelehrt. Daraus leitete sich der Zusatz utriusque juris ( beiderlei Rechts, | aber beides gemeinsam gelehrt. Daraus leitete sich der Zusatz utriusque juris ( beiderlei Rechts, | ||
aus dem Lateinischen: uterque : beiderseits, ius : das Recht). Der Zusatz steht entweder beim | aus dem Lateinischen: uterque : beiderseits, ius : das Recht). Der Zusatz steht entweder beim | ||
Doktortitel oder dem einfachen Examenstitel ( candidatus utriusque juris)[[Berufsbezeichnung]] | Doktortitel oder dem einfachen Examenstitel ( candidatus utriusque juris) | ||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | |||
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 18. April 2006, 18:24 Uhr
Die Rechtswissenschaft wurde in weltliches und kirchliches (kanonisches) Recht getrennt, aber beides gemeinsam gelehrt. Daraus leitete sich der Zusatz utriusque juris ( beiderlei Rechts, aus dem Lateinischen: uterque : beiderseits, ius : das Recht). Der Zusatz steht entweder beim Doktortitel oder dem einfachen Examenstitel ( candidatus utriusque juris)