GOV-Datenerfassung Böhmen um 1850: Unterschied zwischen den Versionen
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1855 und 1868 gab es weitere Reorganisationen [http://zlimpkk.tripod.com/Genealogy/admin.html] Dies erklärt die bisherige Erfassung der Bezirkshauptmannschaften ab 1867. Bezogen auf "unsere" Erfassung können wir bei der Zuordnung nur "1850-1855" oder einfach "1852" angeben. | 1855 und 1868 gab es weitere Reorganisationen [http://zlimpkk.tripod.com/Genealogy/admin.html] Dies erklärt die bisherige Erfassung der Bezirkshauptmannschaften ab 1867. Bezogen auf "unsere" Erfassung können wir bei der Zuordnung nur "1850-1855" oder einfach "1852" angeben. | ||
Die Einteilung der Bezirkshauptmannschaften 1868 aus den bisherigen Bezirken im [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=316&size=45 Reichsgesetzblatt] | Die Einteilung der Bezirkshauptmannschaften 1868 aus den bisherigen Bezirken im [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=316&size=45 Reichsgesetzblatt] (inkl. Bevölkerungszahl und Fläche) | ||
== Vorgehen und Festlegungen == | == Vorgehen und Festlegungen == |
Version vom 29. März 2014, 20:31 Uhr
Idee
Hier der ursprüngliche Vorschlag von Epischel:
Hier nun mein Vorschlag, wie man zumindest für den Zeitraum um 1850 die Situation angehen könnte. Als Quelle schlage ich vor: 1. "Topographisches Lexikon von Böhmen", Prag, 1852 2. Johann Gottfried Sommer: "Das Königreich Böhmen: statistisch-topologisch dargestellt", mehrbändig Beide Quellen sind im Internet als Digitalisat verfügbar. Quelle (1) ist kurz nach der Abschaffung der Patrimonialherrschaft erschienen und bietet sehr komprimiert für jeden Ort folgende Informationen: - Name - Kastralgemeinde - Einordnung Dorf/Markt/Stadt, ggf. mit Einwohnerzahl - gegenwärtige behördliche (Gerichtsbezirk, Bezirkshauptmannschaften etc.) und kirchliche Zuständigkeit - frühere Zuständigkeit des Ortes (Kreis und Dominium (Herrschaft)) - historische Denkwürdigkeiten (z.B. Kirchen) Dies scheinen mir auch die Informationen zu sein, die das GOV den Genealogen bereitstellen will. (2) ist mehrbändig und bietet pro Band die Beschreibung eines Kreises (Stand vor 1850), geordnet nach Herrschaften. Mein Vorschlag wäre, ausgehend von (2) die Angaben in (1), und soweit ergänzend auch aus (2), in GOV zu übertragen. Dies hat den Vorteil, dass man halbwegs "geografisch" statt alphabetisch vorgeht. Darüberhinaus würde ich mit den ehemals deutschsprachigen Gebieten beginnen (Elbogner Kreis, Leitmeritzer Kreis etc.).
Die Quellen auf Google Books: Topographisches Lexikon von Böhmen und "Das Königreich Böhmen: statistisch-topologisch dargestellt" in den Bänden
GOV-SFF erklärt
- Die beschriebenen Verwaltungseinheiten haben sich in den vergangenen Jahrhunderten (man ist nach dem Studium der Literatur versucht zu sagen: "laufend") verändert. Es gab vermutlich kaum ein Jahrzehnt, in dem Zahl, Bezeichnungen, Namen, Grenzen, Hauptsitz, Funktionen (exekutiv, judikativ, zivil, militärisch, gemischt), der Verwaltungseinheiten sich in keinem Fall geändert haben.
- Kreise sind im Staat Böhmen und in seinen Nachfolgestaaten (anders als in Deutschland) gegenüber den Bezirken immer die übergeordneten und daher meist größeren Einheiten gewesen.
- Es gibt 2 Arten von Bezirken:
- Politische Bezirke sind Verwaltungseinheiten bzw. Verwaltungsstellen der Exekutive; bis zum Anfang der 20. Jahrhunderts sprach man hier von Bezirkshauptmannschaften;
- Gerichtsbezirke sind Verwaltungseinheiten oder Verwaltungsstellen der Rechtsprechung; bis zum Anfang der 20. Jahrhunderts sprach man hier von Bezirksgerichten oder einfach von Bezirken.
- Die Anzahl der Kreise und Bezirke änderte sich im Lauf der Zeit öfters.
- Kreise und Bezirke haben ihre Grenzen im Lauf der Zeit immer wieder geändert, auch wenn ihr Name gleich blieb.
Erklärungen auch im GenWiki Böhmen Politische Struktur
1855 und 1868 gab es weitere Reorganisationen [1] Dies erklärt die bisherige Erfassung der Bezirkshauptmannschaften ab 1867. Bezogen auf "unsere" Erfassung können wir bei der Zuordnung nur "1850-1855" oder einfach "1852" angeben.
Die Einteilung der Bezirkshauptmannschaften 1868 aus den bisherigen Bezirken im Reichsgesetzblatt (inkl. Bevölkerungszahl und Fläche)
Vorgehen und Festlegungen
Offene Punkte
Wie gehen wir mit den sich ändernden Grenzen der Kreise um? Bleibt es dasselbe Objekt über die gesamte Zeit, oder wird für jede Zeitspanne ein eigenes Objekt angelegt? (siehe Böhmen Politische Struktur#Böhmen, Kreiseinteilung 1350 - 1862 (kraj)
Beispiele
Wasserhäusel (Dorf im Egerer Kreis, früher zur Herrschaft Petschau, Elbogner Kreis)
Wasserhäuseln G. u. Df., Eger., B. u. Pf. Petschau (237 f. Elb. D Petschau)
Bedeutet:
- Wasserhäuseln ist eine Kastralgemeinde (die haben ein eigenes Grundbuch)
- es ist ein Dorf mit 150 bis 500 Bew
- gehört zum Egerer Kreis
- Gerichtsbezirk ist Petschau
- gehört zur Pfarrei Petschau
- gehörte früher (vor 1850) zum Elbogner Kreis
- gehörte früher zum Dominium (Herrschaft) Petschau
via Tabelle am Ende der Quelle (Gerichtsbezirk Petschau):
- gehört zur Bezirkshauptmannschaft Karlsbad
- Landesgericht Eger
Modellierung im GOV (Vorschlag):
- Kastralgemeinde würde ich nur extra modellieren, wenn nicht mit dem Ort identisch
- Siedlung vom Typ Dorf (1852)
- Zuordnung zum eigenständigen Objekt "Petschau" vom Typ Gerichtsbezirk (1852)
- Zuordnung zur eigenständigen Objekt "Petschau" vom Typ Pfarrei (1852)
- Zuordnung zur eigenständigen Objekt "Petschau" vom Typ Herrschaft (bis 1849)
- Herrschaft Petschau gehört zu Kreis "Elbogen" (bis 1849)
- Zuordnung Gerichtsbezirk Petschau zu Objekt "Eger" vom Typ Landgericht???? (1852)
- Zuordnung zu eigenständigen Objekt "Karlsbad" vom Typ Bezirkshauptmannschaft (1852)