Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/090: Unterschied zwischen den Versionen

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Seligen Johan Brandes Erbfall belangt
 
Anno 1611 den 16 January, hatt seligen Johan Brandes Sohne Jurgen, neben Johan Krevete im Kirspell Woldenbrugge alhie gewesen, und dessen Vatters Johan Brandes Erbfall oder Nachlaß gedingt uff iii [3] Reichsthaler, dieselben sollen uff erstkunfftigen Fastlabent betzalt werden, wofur obgemelter Johan Krevet gelobt. Eß hatt sich aber, der Junckher Wilhelm Ledebaur, daßjennige, so seligen Johan Brande, zu kindtlichem Andeele, von Brandes Stede in der Dyenbecke gehöret, durchaus prahervirt und gentzlilch vorbehalten.
 
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Ludeke Lokamp hatt die underhabenden Lenderei 7 jharlanck beweinkeufft, und 8 Thaler Weinkauff betzalt.
 
Anno 1610 uff Michaelis, hatt Ludeke Lokamp die underhabenden Borbecker Lenderei die negstfolgenden 7 Jhar in Gewin genohmen, und mit 8 Thalern beweinkeuffet, soll aber alle Jhar zwischen Michaelis und Martini, so lange dieser Gewin wehret, an das Haus Mullenburch verrichten und betzahlen, vier Molt und sechs Scheffell guetes unstraffbahres Habern, Hervorder Masse, nach Verlauff aber bemelter 7 Jhar, soll die Lenderei ohne jenige Impedition laut der uffgerichteten Notteln, wiederumb puri an das Haus Mullenburch gefallen sein.

Aktuelle Version vom 16. März 2014, 14:43 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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147

Seligen Johan Brandes Erbfall belangt

Anno 1611 den 16 January, hatt seligen Johan Brandes Sohne Jurgen, neben Johan Krevete im Kirspell Woldenbrugge alhie gewesen, und dessen Vatters Johan Brandes Erbfall oder Nachlaß gedingt uff iii [3] Reichsthaler, dieselben sollen uff erstkunfftigen Fastlabent betzalt werden, wofur obgemelter Johan Krevet gelobt. Eß hatt sich aber, der Junckher Wilhelm Ledebaur, daßjennige, so seligen Johan Brande, zu kindtlichem Andeele, von Brandes Stede in der Dyenbecke gehöret, durchaus prahervirt und gentzlilch vorbehalten.

148

Ludeke Lokamp hatt die underhabenden Lenderei 7 jharlanck beweinkeufft, und 8 Thaler Weinkauff betzalt.

Anno 1610 uff Michaelis, hatt Ludeke Lokamp die underhabenden Borbecker Lenderei die negstfolgenden 7 Jhar in Gewin genohmen, und mit 8 Thalern beweinkeuffet, soll aber alle Jhar zwischen Michaelis und Martini, so lange dieser Gewin wehret, an das Haus Mullenburch verrichten und betzahlen, vier Molt und sechs Scheffell guetes unstraffbahres Habern, Hervorder Masse, nach Verlauff aber bemelter 7 Jhar, soll die Lenderei ohne jenige Impedition laut der uffgerichteten Notteln, wiederumb puri an das Haus Mullenburch gefallen sein.