Diskussion:Coniux: Unterschied zwischen den Versionen
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Herr Schlöder schreibt beispielsweise in [[GenTools]] als Übersetzung zu legitimus: rechtmäßig, gesetzmäßig, ehelich. --[[Benutzer:WGRichter|willi richter]] 10:48, 24. Mär 2006 (CET) | Herr Schlöder schreibt beispielsweise in [[GenTools]] als Übersetzung zu legitimus: rechtmäßig, gesetzmäßig, ehelich. --[[Benutzer:WGRichter|willi richter]] 10:48, 24. Mär 2006 (CET) | ||
::Es sollte keine "Belehrung" im negativen Sinne sein; sondern eine Richtigstellung der Übersetzung in '''diesem''' Zusammenhang. ''legitimus'' heißt nun mal an allererster Stelle ''rechtmäßig'' (siehe: ''lex'' = ''Gesetz, Recht''). Ím kirchlichen Sinne ist ein legitimer (nach Kirchenrecht) Sohn ein ehelicher. Steht also irgendwo in einem kirchichen Text ''filius legitimus'', ist die richtige Übersetzung eigentlich ''rechtmäßiger Sohn'', die (bedeutungs-)übertragene Übersetzung ''ehelicher Sohn''. Da in dem Beispiel aber schon von ''Eheleuten'' die Rede ist, kann bzw. sollte man hier die direkte Übersetzung wählen, schon aus stilistischen Gründen. Außerdem, nicht immer alles, was legitim ist, ist auch ehelich, der Eindruck könnte aber entstehen, wenn man nicht bei ''legitimus'' nachschaut. Dort wird klar, dass es sich um eine nachgeordnete Übersetzungsmöglichkeit handelt, also eine mit Bedeutungsübertragung. Freundliche Grüße [[Benutzer:MLCarl|Marie-Luise (Carl)]] 11:39, 24. Mär 2006 (CET) |
Version vom 24. März 2006, 10:39 Uhr
Danke für die Belehrung bezüglich "rechtmäßig". Ich hatte gestern schon überlegt, ob ich es wagen sollte, diese freiere Form der Übersetzung zu wählen. Siehe hierzu auch legitimus. Da kann es ja dann auch gleich verbessert werden.
Was ist denn eigentlich ein rechtmäßiger Sohn?? Wodurch wird er legitimiert? --willi richter 10:44, 24. Mär 2006 (CET)
Herr Schlöder schreibt beispielsweise in GenTools als Übersetzung zu legitimus: rechtmäßig, gesetzmäßig, ehelich. --willi richter 10:48, 24. Mär 2006 (CET)
- Es sollte keine "Belehrung" im negativen Sinne sein; sondern eine Richtigstellung der Übersetzung in diesem Zusammenhang. legitimus heißt nun mal an allererster Stelle rechtmäßig (siehe: lex = Gesetz, Recht). Ím kirchlichen Sinne ist ein legitimer (nach Kirchenrecht) Sohn ein ehelicher. Steht also irgendwo in einem kirchichen Text filius legitimus, ist die richtige Übersetzung eigentlich rechtmäßiger Sohn, die (bedeutungs-)übertragene Übersetzung ehelicher Sohn. Da in dem Beispiel aber schon von Eheleuten die Rede ist, kann bzw. sollte man hier die direkte Übersetzung wählen, schon aus stilistischen Gründen. Außerdem, nicht immer alles, was legitim ist, ist auch ehelich, der Eindruck könnte aber entstehen, wenn man nicht bei legitimus nachschaut. Dort wird klar, dass es sich um eine nachgeordnete Übersetzungsmöglichkeit handelt, also eine mit Bedeutungsübertragung. Freundliche Grüße Marie-Luise (Carl) 11:39, 24. Mär 2006 (CET)