Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/083: Unterschied zwischen den Versionen

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Johan Nyenhauses zu Hoyell Fastlabens Heuer anlangendt
 
Anno 1609 den 18 Novembris, hatt Johan Nyenhauses Hausfrouw zu Hoyell alhie zur Mullenburch, selbst ein pfar Fastlabens Heuer gebracht, dabei gepetten, das die hinderstendigen Heuer ihr muchten zu Guete geschencket und nachgegeben werden, sie wolle hiefuro alle Jhar die Fastlabens Heuer guetwillich betzahlen. Daruff hatt die Frouw Ledeburnsche, zur Mullenburch in Abwesen des Junckhern Wilhelm Ledeburs, ihr der Nyenhürseschen die nachstendigen Heuer aus Gunsten nachgegeben, mit dem Furbehalte, das die Nyenhausesche ihrer Versprechunge nach, hiefuro alle Jhar, die Fastlabens Heuer guetwillich betzahlen soll. Welches sie gerne zuthuend nochmalß angelobt.
 
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Wilhelm Kuelmans Freilassung belangt
 
Anno 1610 den 4 Marty, ist Johan Kuelmans Sohne Wilhelm, fur 3 Thaler, und der Frouwen 1 Thaler, freigelassen.
 
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Seligen Albreht Kauffmans Erbfall belangt
 
Anno 1609 den 12 Decembris, hatt Johan Kauffman furm Holtzhauser Deiche, seines seligen Vatters Albrecht Kauffmans Erbfall oder Nachlaß gedingt, uff 25 Thaler, dieselben sollen uff Sanct Johannis Baptiste des annahenden 1610 Jhars in einer Summen betzalt werden, und soll die Frouw von gemelten 25 Thalern, dero Zeit haben iii [3] Thaler. Diß obgemelte ist alles betzalt und hatt auch die Frouw 3 Thaler davon bekomen.

Aktuelle Version vom 14. März 2014, 18:57 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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Johan Nyenhauses zu Hoyell Fastlabens Heuer anlangendt

Anno 1609 den 18 Novembris, hatt Johan Nyenhauses Hausfrouw zu Hoyell alhie zur Mullenburch, selbst ein pfar Fastlabens Heuer gebracht, dabei gepetten, das die hinderstendigen Heuer ihr muchten zu Guete geschencket und nachgegeben werden, sie wolle hiefuro alle Jhar die Fastlabens Heuer guetwillich betzahlen. Daruff hatt die Frouw Ledeburnsche, zur Mullenburch in Abwesen des Junckhern Wilhelm Ledeburs, ihr der Nyenhürseschen die nachstendigen Heuer aus Gunsten nachgegeben, mit dem Furbehalte, das die Nyenhausesche ihrer Versprechunge nach, hiefuro alle Jhar, die Fastlabens Heuer guetwillich betzahlen soll. Welches sie gerne zuthuend nochmalß angelobt.

135

Wilhelm Kuelmans Freilassung belangt

Anno 1610 den 4 Marty, ist Johan Kuelmans Sohne Wilhelm, fur 3 Thaler, und der Frouwen 1 Thaler, freigelassen.

134

Seligen Albreht Kauffmans Erbfall belangt

Anno 1609 den 12 Decembris, hatt Johan Kauffman furm Holtzhauser Deiche, seines seligen Vatters Albrecht Kauffmans Erbfall oder Nachlaß gedingt, uff 25 Thaler, dieselben sollen uff Sanct Johannis Baptiste des annahenden 1610 Jhars in einer Summen betzalt werden, und soll die Frouw von gemelten 25 Thalern, dero Zeit haben iii [3] Thaler. Diß obgemelte ist alles betzalt und hatt auch die Frouw 3 Thaler davon bekomen.