Coniux: Unterschied zwischen den Versionen

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(legitimus heißt rechtmäßig, nicht ehelich)
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In [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum.
In [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum.
Häufig in der Schreibweise conjuges oder conjugum.
Häufig trifft man die Form ''conjuges'' oder ''conjugum'' an. Dies ist gleichbedeutend mit ''verehelicht'', ''verheiratet'' oder ''Eheleute''.


Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:
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''"... [[filius]] [[legitimus]] Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."''
''"... [[filius]] [[legitimus]] Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."''


... ehelicher Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...
... rechtmäßiger Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...




[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Version vom 24. März 2006, 09:34 Uhr

coniux bzw. coniunx, iugis (lat.)

f. Gattin

m. Gatte

In Kirchenbüchern häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum. Häufig trifft man die Form conjuges oder conjugum an. Dies ist gleichbedeutend mit verehelicht, verheiratet oder Eheleute.

Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:

"... filius legitimus Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."

... rechtmäßiger Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...