Hofsprache: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2006, 13:34 Uhr
Hofsprache
Vor allem von Grundherren mit umfangreicheren Besitzungen wurden järliche oder zumindes regelmäßige Hofsprachen durchgeführt. Bei Grundherren mit eigener Hofgerichtsbarkeit vor dem Hofgericht oder zur Zeit der jährlichen Tagung des Holz- oder Markengerichtes.
Im Regelfall hatte der zeitlich hofhörige Aufsitzer (Administrator) in etwa Fragen zu folgenden "Fragstücken" zu beantworten:
- Wohnort und Hofesname (Wenn nicht damit aufgerufen)
- Umfang der Familie des Aufsitzers, Voreltern, mögliche Erbfolger aus der Verwandtschaft, nicht freigekaufte Angehörige aus der Verwandtschaft und Familie, mit Namens- und Altersangabe. Abheiraten von Geschwistern und bei Nichtfreikauf Angaben über deren Kinder (Hofesname, Name, Alter)
- Umfang der Länderei nach Klassen: Bauländerei, Wiesen, Kuhweiden, Gartenland
- Genehmigte und ungenehmigte Hofesschulden
- Mastrechte an Eigenmast und Markenmast
- Bestand an Häusern - auch Leibzuchthaus, Ställen, Schuppen
- Bestand an ungefällten Fruchtbäumen (Eichen, Buchen) und Büschen
- Einkommem: Einnahmen aus Brinksitzpacht, Kottenrechten, Zehnteinnahmen, anderen Rechten.
- Abgaben an den Gutsherren (Pacht)
- Sonstige Abgaben (Onera): Monatsschatzung, Pastorat, Küsterei, Sonstiges.
- Aktueller Viehbeatand, z.B. Pferde, Kühe, güste Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Bienenstöcke.
Beispiel: