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Im Jahre 1722 wurde die Gründung der genossenschaftlich organisierten Feuersozietät auf westfälischem Boden vollzogen. Die Regulierungen der Feuerschäden übernahm zunächst die Landschafts-Pfennigkammer in Form eines Vorschusses damit die durch einen Brand Geschädigten wieder schnell für den Staat nützlich werden können. Durch ein flächendeckendes Umlagesystem wurde dann die Staatskasse wieder entlastet, womit die Hilfsverpflichtungen des Landesherren für die Brandopfer entfielen. | Im Jahre 1722 wurde die Gründung der genossenschaftlich organisierten Feuersozietät auf westfälischem Boden vollzogen. Die Regulierungen der Feuerschäden übernahm zunächst die Landschafts-Pfennigkammer in Form eines Vorschusses, damit die durch einen Brand Geschädigten wieder schnell für den Staat nützlich werden können. Durch ein flächendeckendes Umlagesystem wurde dann die Staatskasse wieder entlastet, womit die Hilfsverpflichtungen des Landesherren für die Brandopfer entfielen. | ||
Zu diesem Zweck wurden in den Kommunen (Ämter, Städte, Kirchspiele) des Fürstbistums [[Brandkataster]] angelegt, in deren Verlauf alle Häuser Hausnummern erhielten, welche erst um 1806 wieder geändert wurden. Das System der Hausnummern wurde seit der Zeit auf alle Listen übertragen. Die Besitzer der Häuser und deren Wert wurde um 1769 ermittelt. | Zu diesem Zweck wurden in den Kommunen (Ämter, Städte, Kirchspiele) des Fürstbistums [[Brandkataster]] angelegt, in deren Verlauf alle Häuser Hausnummern erhielten, welche erst um 1806 wieder geändert wurden. Das System der Hausnummern wurde seit der Zeit auf alle Listen übertragen. Die Besitzer der Häuser und deren Wert wurde um 1769 ermittelt. |
Version vom 22. März 2006, 11:25 Uhr
Brandkataster
Im Jahre 1722 wurde die Gründung der genossenschaftlich organisierten Feuersozietät auf westfälischem Boden vollzogen. Die Regulierungen der Feuerschäden übernahm zunächst die Landschafts-Pfennigkammer in Form eines Vorschusses, damit die durch einen Brand Geschädigten wieder schnell für den Staat nützlich werden können. Durch ein flächendeckendes Umlagesystem wurde dann die Staatskasse wieder entlastet, womit die Hilfsverpflichtungen des Landesherren für die Brandopfer entfielen.
Zu diesem Zweck wurden in den Kommunen (Ämter, Städte, Kirchspiele) des Fürstbistums Brandkataster angelegt, in deren Verlauf alle Häuser Hausnummern erhielten, welche erst um 1806 wieder geändert wurden. Das System der Hausnummern wurde seit der Zeit auf alle Listen übertragen. Die Besitzer der Häuser und deren Wert wurde um 1769 ermittelt.
Quellenbewertung: Unverzichtbare Quelle für Familienrekonstruktionen in Städten, besonders bei mehrfachem Vorkommen des gleichen Familiennamens.