Wolfach/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Zufallsfund Baden-Württemberg]]
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*'''Gross''', Katharina
Actum den 29ten April 1779
Es hat sich zwischen Hans Martin Rauch ab dem Lehenberg und Katharina Grossinn aus dem Stab Kinzingen Wolfacher Herrschaft eine Heyratsabrede zugetragen,wobey folgendes geschlossen worden: 1mo Versprechen sie einander das heil: Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Hofgut ab dem Lehenberg auf und an samt dem Kind,welches die Hochzeiterin mitbringt,dergestalten, daß solches jederzeit als sein eigenes gehalten und versorget werden solle. 3tio Wirft die Hochzeiterin ihr laut Weysenrechnung in 238Fl 49¼X bestehendes Vermögen als ein wahres Heyratgut nebst den 100 Fl welche ihr ihr Schwager Kristian
Gebert mitgibt, ein, mit dem weitern Beding jedoch,daß,4to wenn sie samt dem Kind ohne Rücklassung anderer Leibeserben abstärbe, der Hochzeiter wieder 100 Fl rückzubezahlen gehalten seyn sollte.
Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Hans Jörg Haas, Johannes Moosmann Hochzeiters Stiefvater und Kristian Gebert.
Zufallsfund im Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 14 Seite 210
*'''Feist''', Luzia
Actum den 25ten Juni 1779
Es haben Johannes Gebert Bühlbauer von hier und Luzia Feistinn aus dem Künzinger Thale einen Ehekontrakt mit einander geschlossen, und anbey folgendes verabredet: 1mo Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin zu sich auf sein eigenthumliches Hofgut auf und an, mit der Zusicherung der Vorthelsgerechtigkeit zu ersagtem Hof. Diesem entgegen 2do wirft sie ihr ganzes laut Theilzettel in 573 Fl 45 X bestehendes Vermögen nach Abzug der herrschaftlichen Gebühren in die Haushaltung ein, wovon 3tio falls sie von dem Hochzeiter ohne Rücklassung einigen Leibeserben verstärbe, ihrer nächsten Freundschaft 200 Fl zurückbezahlet werden sollen. Gleichwie wenn im Gegentheile der Hochzeiter mit Tod abginge,ohne einen Leibeserben zu hinterlassen, sie dessen nächsten Anverwandten gleicher Gestalten 200 Fl als einen Rückfall hinauszugeben hätte.
Abgehandelt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Johannes Gebert Hans Jörg Haas: auf Seite des Hochzeiters Kristian Haas: anderer Seits Jakob Gebert, dann Philipp und Mathias Gebert Pfleger
Zufallsfund im Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 14 Seite 229

Version vom 26. Februar 2014, 15:27 Uhr

  • Nok, Lorenz, 1890 Schlachtermeister in Berlin, * Wolfach 21.07.1863. Eltern: Bürger und Müller Lorenz Nok in Wolfach im Großherzogtum Baden und Crecentia Gebert. Trauung 1890, Nr. 32 in Ev. Kirchenbuch Sønderborg.
  • Gross, Katharina

Actum den 29ten April 1779

Es hat sich zwischen Hans Martin Rauch ab dem Lehenberg und Katharina Grossinn aus dem Stab Kinzingen Wolfacher Herrschaft eine Heyratsabrede zugetragen,wobey folgendes geschlossen worden: 1mo Versprechen sie einander das heil: Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Hofgut ab dem Lehenberg auf und an samt dem Kind,welches die Hochzeiterin mitbringt,dergestalten, daß solches jederzeit als sein eigenes gehalten und versorget werden solle. 3tio Wirft die Hochzeiterin ihr laut Weysenrechnung in 238Fl 49¼X bestehendes Vermögen als ein wahres Heyratgut nebst den 100 Fl welche ihr ihr Schwager Kristian Gebert mitgibt, ein, mit dem weitern Beding jedoch,daß,4to wenn sie samt dem Kind ohne Rücklassung anderer Leibeserben abstärbe, der Hochzeiter wieder 100 Fl rückzubezahlen gehalten seyn sollte. Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Hans Jörg Haas, Johannes Moosmann Hochzeiters Stiefvater und Kristian Gebert.

Zufallsfund im Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 14 Seite 210


  • Feist, Luzia

Actum den 25ten Juni 1779

Es haben Johannes Gebert Bühlbauer von hier und Luzia Feistinn aus dem Künzinger Thale einen Ehekontrakt mit einander geschlossen, und anbey folgendes verabredet: 1mo Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin zu sich auf sein eigenthumliches Hofgut auf und an, mit der Zusicherung der Vorthelsgerechtigkeit zu ersagtem Hof. Diesem entgegen 2do wirft sie ihr ganzes laut Theilzettel in 573 Fl 45 X bestehendes Vermögen nach Abzug der herrschaftlichen Gebühren in die Haushaltung ein, wovon 3tio falls sie von dem Hochzeiter ohne Rücklassung einigen Leibeserben verstärbe, ihrer nächsten Freundschaft 200 Fl zurückbezahlet werden sollen. Gleichwie wenn im Gegentheile der Hochzeiter mit Tod abginge,ohne einen Leibeserben zu hinterlassen, sie dessen nächsten Anverwandten gleicher Gestalten 200 Fl als einen Rückfall hinauszugeben hätte. Abgehandelt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Johannes Gebert Hans Jörg Haas: auf Seite des Hochzeiters Kristian Haas: anderer Seits Jakob Gebert, dann Philipp und Mathias Gebert Pfleger

Zufallsfund im Stadtarchiv 78713 Schramberg Contraktenprotokolle Band 14 Seite 229