Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen.
'''Die Gült ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen.'''


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*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*'''Gült''' - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
*'''Gülte''' - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
*Gültbauer - ''ein Zinspflichtiger Bauer''
*'''Gültbauer''' - ''ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister''
*'''Gülteregister (Gültbuch)''' - ''die Abgabenregister''
*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*'''Gültherr''' - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''
*'''Gültescharwerker''' - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''





Version vom 22. Januar 2014, 01:42 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.


  • Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
  • Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
  • Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
  • Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
  • Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.