Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen'''.
Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen.
 
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*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
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*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''
*Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''
 
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Siehe: {{Wikipedia-Link|Gült}}  
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 22. Januar 2014, 01:30 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.


  • Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
  • Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
  • Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
  • Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
  • Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.

Siehe: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.