Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldwesen.
Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen.
*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).

Version vom 22. Januar 2014, 01:27 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.

  • Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
  • Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
  • Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
  • Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
  • Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.