Gült: Unterschied zwischen den Versionen
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*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn. | *Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn. | ||
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD). | *Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD). |
Version vom 22. Januar 2014, 01:27 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
- Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
- Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.