Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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*Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren ([[Patronatsherr]])
*Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren ([[Patronatsherr]])


Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch [[Schenkung]] weiter gegeben werden.
Das [[Patronat]] konnte verkauft, vererbt oder durch [[Schenkung]] weiter gegeben werden.





Version vom 19. Januar 2014, 02:10 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff)

  • Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.


Weblink

Artikel Kirchensatz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

Artikel Kirchenpatronat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.