Gült: Unterschied zwischen den Versionen
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*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD). | *Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD). | ||
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*Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister'' | *Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister'' | ||
*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr'' | *Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr'' | ||
*Gültescharwerker - '' | *Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | ||
Version vom 11. Januar 2014, 01:41 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldwesen.
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
- Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
- Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.
Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.