Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gültbauer - ''ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister''
*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*Gültescharwerker - ''Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''
*Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''





Version vom 11. Januar 2014, 01:41 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldwesen.

  • Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
  • Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD).
  • Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
  • Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
  • Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.