Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gült ==<ref>{{Wikiprdia-Link|Gült_(Bergriffslärung)|Gült (Bergriffsklärung]</ref>
Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldverkehr
Gült ist ein historischer mehrfach besetzter Begriff  
*Pfand / Steuer / Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn''
*Pfand
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' (Gülte, entspricht auch dem älteren Wort GELD)
*Steuer
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer''
*Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister''
*Gültherr - ''Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr''
*Gültescharwerker - ''Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''


Auch: Schuldbuch | Zinsbuch | Gültbuch


== Quellen ==
Siehe auch: {{Wikipedia-Link|Gült}}
<references>
 


[[Kategorie:Begriffskärung]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 10. Januar 2014, 23:06 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldverkehr

  • Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn
  • Gülte - die Schuld / der Zins (Gülte, entspricht auch dem älteren Wort GELD)
  • Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - Die Abgabenregister
  • Gültherr - Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr
  • Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.