Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/65: Unterschied zwischen den Versionen

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es geschehen persönliche Ermahnungen, Zurückweisungen von
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ich nur das Thema einer Passionspredigt des Pastors P. von
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bringe die lautere Wahrheit, und die sächsische Mission, sei
die wahre und das reine Gold,“ auftrat, und obige Schriften
durch andere drängen wollte, so kam es zwischen ihm und seinen
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er jedoch Bessarabien verlassen, seine Stelle durch den
lieben Pastor Bnm. besetzt wurde, und alle Pastoren öffentlich
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und auch an die Goßnersche Beiträge zu befördern,
ist man zufrieden. Da, wo nicht gerade der Pastor
functionirt, und das kann nur noch 4–6 Wochen geschehen,
haben die Schullehrer, die zugleich das Amt eines Küsters
(Helfers) bekleiden, den Kirchendienst zu versehen. Freilich ist
ihnen auch schon mehrmals der Vorwurf gemacht worden, „sie
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gegeben, daß ein tüchtiger Schullehrer, wenn er sich selbst
auch für eine leere Null hält, in der Gemeinde doch nicht
eine bedeutungslose Person ist. Er lebte in ihrer Mitte und
steht mit ihr in täglichem Verkehr. Alle Sonn- und Feiertage
hat er, wenn der Pastor nicht zugegen ist, der Gemeinde die
Predigt zu lesen, den Kantor und Organisten zu machen, Kinderlehre
und Erbauungsstunden, und alle Monate eine Missionsstunde
zu halten. Ist der Pastor verreist, oder die Witterung
so, daß man mit einem Kindlein nicht 5–15 Werst weit
aufs Pfarramt fahren kann, so hat der Schullehrer zu taufen; alle
Leichen, seltene Ausnahmen abgerechnet, hat er zu bestatten.
Verlangt ein Kranker einen geistlichen Zuspruch, ist ein Kind
geboren, erfolgt ein Todesfall oder eine Communicanten-Anmeldung,

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Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien
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wird oft mit großem Ernst und unter Thränen: die Versöhnungs-, Rechtfertigungs- und Heiligungslehre und die Liebe des Herrn wird mit lebendigem Glauben und großer Wärme verkündigt; Sünden und Laster werden schonungslos gegeißelt, es geschehen persönliche Ermahnungen, Zurückweisungen von den Sacramenten, Strafen u. dgl. Als Predigtbeispiel führe ich nur das Thema einer Passionspredigt des Pastors P. von Tarutino an: „der Verrath und Verkauf des Herrn: 1) um Einen Preis, 2) um Jeden Preis und 3) um Keinen Preis;“ eine gewaltige Predigt. Die Pastoren sind Mitglieder der sächsischen Leipziger Missionsgesellschaft; — als aber vor ein Paar Jahren Pastor R. in Arcis mit der Behauptung, „Johann Arnd's, L. Hofacker's, Johann Goßner's Schriften und die Baseler und Goßnersche Mission seien nicht lauter, er bringe die lautere Wahrheit, und die sächsische Mission, sei die wahre und das reine Gold,“ auftrat, und obige Schriften durch andere drängen wollte, so kam es zwischen ihm und seinen Gemeinden zu recht ärgerlichen Auftritten und Verstößen. Seitdem er jedoch Bessarabien verlassen, seine Stelle durch den lieben Pastor Bnm. besetzt wurde, und alle Pastoren öffentlich erklärten, sie seien bereit, auch an andere Evangelische Missionsgesellschaften und auch an die Goßnersche Beiträge zu befördern, ist man zufrieden. Da, wo nicht gerade der Pastor functionirt, und das kann nur noch 4–6 Wochen geschehen, haben die Schullehrer, die zugleich das Amt eines Küsters (Helfers) bekleiden, den Kirchendienst zu versehen. Freilich ist ihnen auch schon mehrmals der Vorwurf gemacht worden, „sie ständen in dem Wahne, daß sie Vice-Pastoren seien;“ allein die bessarabischen Verhältnisse haben ihnen eine solche Stellung gegeben, daß ein tüchtiger Schullehrer, wenn er sich selbst auch für eine leere Null hält, in der Gemeinde doch nicht eine bedeutungslose Person ist. Er lebte in ihrer Mitte und steht mit ihr in täglichem Verkehr. Alle Sonn- und Feiertage hat er, wenn der Pastor nicht zugegen ist, der Gemeinde die Predigt zu lesen, den Kantor und Organisten zu machen, Kinderlehre und Erbauungsstunden, und alle Monate eine Missionsstunde zu halten. Ist der Pastor verreist, oder die Witterung so, daß man mit einem Kindlein nicht 5–15 Werst weit aufs Pfarramt fahren kann, so hat der Schullehrer zu taufen; alle Leichen, seltene Ausnahmen abgerechnet, hat er zu bestatten. Verlangt ein Kranker einen geistlichen Zuspruch, ist ein Kind geboren, erfolgt ein Todesfall oder eine Communicanten-Anmeldung,