Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/12: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Dezember 2013, 06:53 Uhr
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Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien | |
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Töplitz | 1123 | Seelen |
Dennewitz | 651 | " |
Plotzk | 425 | " |
Klöstitzer Gebiet | ||
Klöstitz | 1334 | " |
Leipzig | 1305 | " |
Borodino | 1371 | " |
Beresina | 1402 | " |
Paris | 1349 | " |
Alt-Arcis | 969 | " |
Neu-Arcis | 473 | " |
Brienne | 1194 | " |
Friedensthal | 1028 | " |
Hoffnungsthal | 770 | " |
Sarater Gebiet | ||
Sarata | 880 | " |
Gnadenthal | 760 | " |
Lichtenthal | 658 | " |
Einzelne Kolonie | ||
Chabag (Schaba) | 307 | " |
Summa: | 25.050 | Seelen. |
Die Kolonial-Verwaltung ist die ursprüngliche. Jede Gemeinde hat ihr Schulzen-Amt, besteht aus Mitgliedern der Gemeinde, dem Schulzen, 2 Beisitzern und einem Schriftführer. Die Acten werden alle in deutscher Sprache abgefaßt; nur sehr wichtige Documente, die an die russische Behörden gehen, erhalten eine russische Übersetzung. Alle Kolonien sind in drei Gebiete getheilt, die ihre Kanzleien in Malojarosslawetz II., Klöstitz und Sarata haben. Das Gebiets-Amt besteht in 3 von den Gemeinden aus ihrer Mitte durch Stimmenmehrheit auf 2 Jahre gewählten und vom Comite bestätigten geschworenen Männern, dem Oberschulzen, 2 Amtsbeisitzern und einem Schriftführer (Gebietsschreiber). In Kolonial-Angelegenheiten correspondirt das Schulzen-Amt mit dem Gebiets-Amte, das Gebiets-Amt mit dem Fürsorge-Kontor in Odessa und dieses mit dem Ministerium; Staats- und Kriminal-Angelegenheiten aber gehen vom Gebiets-Amte vermittelst des Inspectors an das Akkermaner Land- und Kriminal-Gericht. Die Beamten-Gehalte