Parlamentarier: Unterschied zwischen den Versionen

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;Bedeutung: von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.
;Bedeutung: von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.


Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität<ref>{{Wikipedia-Link|Politische_Immunität|Politische Immunität}}</ref>, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe<ref>{{Wikipedia-Link|Indemnität}}</ref>) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität<ref>{{Wikipedia-Link|Politische_Immunität|Politische Immunität}}</ref>, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe<ref>{{Wikipedia-Link|Indemnität}}</ref>) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.


== Literatur ==
== Literatur ==
* [[Parlamentarier in den Parlamenten der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919-1945]]
* [[Parlamentarier in den Parlamenten der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919-1945]]


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Aktuelle Version vom 6. Dezember 2013, 12:20 Uhr

Bedeutung

Parlamentarier[1]
auch: Abgeordnete, Repräsentanten, Deputierte, Volksvertreter
Bedeutung
von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.

Parlamentarier genießen in den meisten Staaten juristische Immunität[2], d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität (verkürzt: juristische Freistellung von Strafe[3]) können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

Literatur


Quelle(n)
  1. Artikel Parlamentarier. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Politische Immunität. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Artikel Indemnität. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.