Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/302: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Koncurrenzeröffnungen für die Besetzung erledigter evangelischer Pfarrstellen betreffend.'''<br />Vom 3. Dezember 1887.</center>
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{{NE}}Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß vom Jahr 1888 an die Konkurrenzeröffnungen für die Besetzung erledigter evangelischer Pfarrstellen nicht mehr in dem Großherzoglichen Regierungsblatt, sondern in dem von dem Großherzoglichen Oberkonsistorium herausgegebenen Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogthums bekannt gemacht werden, so wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
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{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 3. Dezember 1887.
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2013, 20:34 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 39.



Bekanntmachung,
die Koncurrenzeröffnungen für die Besetzung erledigter evangelischer Pfarrstellen betreffend.

Vom 3. Dezember 1887.



      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß vom Jahr 1888 an die Konkurrenzeröffnungen für die Besetzung erledigter evangelischer Pfarrstellen nicht mehr in dem Großherzoglichen Regierungsblatt, sondern in dem von dem Großherzoglichen Oberkonsistorium herausgegebenen Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogthums bekannt gemacht werden, so wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.

      Darmstadt, den 3. Dezember 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Achenbach.