Meier: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
* [[Meierhof (Liegenschaft)]]


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Version vom 5. Oktober 2013, 17:17 Uhr

Disambiguation notice Meierei ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Meierei.

Berufsbezeichnung Meier

Bedeutung

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Bedeutung

Quelle(n)

http://de.wikipedia.org/wiki/Meier

Literatur

Leopold Schütte: "Schulte und Meier in (Nordost-) Westfalen" in: Bielefeld und Nordostwestfalen, Münster 1995, S. 211-225; Hrsg. Aloys Mayr und Klaus Temlitz.