Meier: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern. | Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern. | ||
* [[Meierhof (Liegenschaft)]] | |||
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Version vom 5. Oktober 2013, 17:17 Uhr
Meierei ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Meierei. |
Berufsbezeichnung Meier
- Bedeutung
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
- Bedeutung
- Quelle(n)
http://de.wikipedia.org/wiki/Meier
- Literatur
Leopold Schütte: "Schulte und Meier in (Nordost-) Westfalen" in: Bielefeld und Nordostwestfalen, Münster 1995, S. 211-225; Hrsg. Aloys Mayr und Klaus Temlitz.