Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/031: Unterschied zwischen den Versionen
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Den Schnatdtboem im Schuerhoffe belangt | |||
Anno 1607 den 26 Martÿ, nachdem der grosse geschundede Eppeldorn oder Sürkeboem im Schuerhoffe, jüngsthin durch grossen Windtstorm niedergefallen, und gemelter Sürkebohm dem Haus Niedernmüllenburch ugeschundet gewesen, auch demselben zugefallen. Damit nun künfftich deßhalber kein Mißverstandt einfallen müchte, alß haben, Jobst Hartman zur Halle, auß Befeles und von wegen seiner gepietenden Herrn Vormündern, des Hauses Obernmüllenburch, und der Edler und Ernvester Wilhelm Ledebaur zur Niedernmüllenburch, für sich selbst, in Beiwesende Henrichen Tryseboems und Statz Lövekampes, heut dato obgemelt, einen jungen Sürkeboem in desselben niedergefallenen Stam und Platz wiederumb setzen lassen, ihnen auch der Niedernmüllenburch, gleich der niedergefallen Schnadtboem gewesen, wiederumb zugeschundet, und soll derselbe auch, der | |||
sechte Schnadtboem, gleich der vorigen gewesen, nun hiefüro sein, und gehalten werden. Und wan ehr ferner zum Wachsenthumb komen wirt, soll von beidentheilen die gezeichnete Schnadt uff selbigem Boeme weiter eingehouwen werden, damit dieselbige nit aufwachsen, und künfftigen Zeit Mißverstandt daraus erwachsen müge. In Urkunt sint hirüber zwei Notteln verfertigt, deren ein jeder, eine, zur Nachrichtunge zu sich genohmen. | |||
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Version vom 7. September 2013, 19:38 Uhr
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53 [GWR 1]
Den Schnatdtboem im Schuerhoffe belangt
Anno 1607 den 26 Martÿ, nachdem der grosse geschundede Eppeldorn oder Sürkeboem im Schuerhoffe, jüngsthin durch grossen Windtstorm niedergefallen, und gemelter Sürkebohm dem Haus Niedernmüllenburch ugeschundet gewesen, auch demselben zugefallen. Damit nun künfftich deßhalber kein Mißverstandt einfallen müchte, alß haben, Jobst Hartman zur Halle, auß Befeles und von wegen seiner gepietenden Herrn Vormündern, des Hauses Obernmüllenburch, und der Edler und Ernvester Wilhelm Ledebaur zur Niedernmüllenburch, für sich selbst, in Beiwesende Henrichen Tryseboems und Statz Lövekampes, heut dato obgemelt, einen jungen Sürkeboem in desselben niedergefallenen Stam und Platz wiederumb setzen lassen, ihnen auch der Niedernmüllenburch, gleich der niedergefallen Schnadtboem gewesen, wiederumb zugeschundet, und soll derselbe auch, der sechte Schnadtboem, gleich der vorigen gewesen, nun hiefüro sein, und gehalten werden. Und wan ehr ferner zum Wachsenthumb komen wirt, soll von beidentheilen die gezeichnete Schnadt uff selbigem Boeme weiter eingehouwen werden, damit dieselbige nit aufwachsen, und künfftigen Zeit Mißverstandt daraus erwachsen müge. In Urkunt sint hirüber zwei Notteln verfertigt, deren ein jeder, eine, zur Nachrichtunge zu sich genohmen.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ siehe auch LAV NRW Abteilung Westfalen - A 435 I Familie von Ledebur - Urkunden Akte 141