Anna Preukschat Sieben Jahre in sibirischen Arbeitslagern: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urteil lautete auf '''drei Jahre Gefängnis'''.Das bedeutete '''Sibirien'''. Aus den drei Jahren wurden siebeneinhalb.
Das Urteil lautete auf '''drei Jahre Gefängnis'''.Das bedeutete '''Sibirien'''. Aus den drei Jahren wurden siebeneinhalb.


*Frau Hoppe mußte in zwei Arbeitslagern (in den Dokumenten werden '''Kasachstan , Nowosibirsk und Kirgisensteppe''' erwähnt) als Frau viel erleiden und gegen Hunger, Kälte, Schnee und Malaria ankämpfen.Als erstes mußte sie alleine 800 Schafe hüten, obwohl Wölfe in der Nähe waren.
*Frau Hoppe mußte in zwei Arbeitslagern (in den Dokumenten werden '''Kasachstan , Nowosibirsk und Kirgisensteppe''' erwähnt) als Frau viel erleiden und gegen Hunger, Kälte, Schnee und Malaria ankämpfen. Zunächst mußte sie alleine 800 Schafe hüten, obwohl Wölfe in der Nähe waren.
Später arbeitete sie in der Wäscherei.Das schlimmste war jedoch die Ungewißheit über den Verbleib Ihrer Familie.
Später arbeitete sie in der Wäscherei.Das schlimmste war jedoch die Ungewißheit über den Verbleib Ihrer Familie.


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*Es begann ein endloser '''Papierkrieg''':
*Es begann ein endloser '''Papierkrieg''':
Sie stellt Anträge an die Botschaft der BRD in Moskau auf einen Reisepass, der aber nur von der Milizbehörde am Wohnort genehmigt werden kann und wird schließlich auf eine Liste zur Rückführung von Deutschen beim Ministerium für Auswärtiges in Moskau gesetzt.  
Sie stellte Anträge an die Botschaft der BRD in Moskau auf einen Reisepass, der aber nur von der Milizbehörde am Wohnort genehmigt werden konnte und wurde schließlich auf eine Liste zur Rückführung von Deutschen beim Ministerium für Auswärtiges in Moskau gesetzt.  
Durchreisevermerke für die DDR und Polen muß sie selbst beantragen.Das Ganze dauert 4 Jahre.
Durchreisevermerke für die DDR und Polen mußte sie selbst beantragen.Das Ganze dauerte 4 Jahre.


*Am '''24.8.1958''' trifft sie in der BRD im '''Grenzdurchgangslager Friedland''' ein.Ihre Tochter konnte sie kaum erkennen.
*Am '''24.8.1958''' traf sie in der BRD im '''Grenzdurchgangslager Friedland''' ein.Ihre Tochter konnte sie kaum wiedererkennen.


*In Westdeutschland begann ein erneuter '''Papierkrieg''':
*In Westdeutschland begann ein erneuter '''Papierkrieg''':
Leistungen nach dem '''Häftlingsentschädigungsgesetz''' konnten zunächst nicht entsprochen werden, da sie zum einen später als 6 Monate nach Haftentlassung in die BRD gekommen war und außerdem gegen die Gesetze der Sowjetunion verstoßen hatte d.h. durch ihr "persönliches Vehalten" die Inhaftierung verschuldet hatte.Später wurde sie durch eine Härtefallregelung entschädigt: 250 DM pro 1/4 Jahr geltend ab dem 3."Gewahrsamsjahr". Von der Staatsbank der UdSSR bekam sie für ihre Arbeit 1200 Rubel= 499,80 DM.
Leistungen nach dem '''Häftlingsentschädigungsgesetz''' konnten zunächst nicht entsprochen werden, da sie zum einen später als 6 Monate nach Haftentlassung in die BRD gekommen war und außerdem gegen die Gesetze der Sowjetunion verstoßen hatte d.h. durch ihr "persönliches Verhalten" die Inhaftierung verschuldet hatte.Später wurde sie durch eine Härtefallregelung entschädigt: 250 DM pro 1/4 Jahr geltend ab dem 3."Gewahrsamsjahr". Von der Staatsbank der UdSSR bekam sie für ihre Arbeit einmalig 1200 Rubel= 499,80 DM.
Bei der ärztlichen Untersuchung wurde z.B. ihr steifes linkes Knie nicht als Folge von Kolbenschlägen, sonders als Alterserscheinung eingestuft.
Bei der ärztlichen Untersuchung wurde z.B. ihr steifes linkes Knie nicht als Folge von Kolbenschlägen, sonders als Alterser-scheinung eingestuft.
Eine Mütterkur wurde abgelehnt uns sie mußte sie selbst bezahlen.
Eine Mütterkur wurde abgelehnt und sie mußte sie selbst bezahlen.

Version vom 5. September 2013, 15:27 Uhr

Anna Preukschat :

  • geboren am 15.3.1897 in Jodicken, Kreis Memel
  • gestorben am 29.12.1968 in Achim
  • verheiratet am 9.2.1922 in Wanaggen mit Franz Hoppe
  • wohnhaft in Gnieballen
  • Anna Hoppe blieb in den Endzeitwirren des Krieges in ihrem Heimatort, da ihr Mann und ihr Sohn an der Front waren und ihre Tochter

dienstverpflichted war. Silvester 1946 gab sie flüchtenden deutschen Soldaten der Kurlandarmee Unterkunft und Verpflegung. Sie wurde verraten und mehrere Monate in Heydekrug ins Gefängnis gebracht.Sie durfte tagelang nicht sitzen oder liegen, nur stehen. Das Urteil lautete auf drei Jahre Gefängnis.Das bedeutete Sibirien. Aus den drei Jahren wurden siebeneinhalb.

  • Frau Hoppe mußte in zwei Arbeitslagern (in den Dokumenten werden Kasachstan , Nowosibirsk und Kirgisensteppe erwähnt) als Frau viel erleiden und gegen Hunger, Kälte, Schnee und Malaria ankämpfen. Zunächst mußte sie alleine 800 Schafe hüten, obwohl Wölfe in der Nähe waren.

Später arbeitete sie in der Wäscherei.Das schlimmste war jedoch die Ungewißheit über den Verbleib Ihrer Familie.

  • Durch Heimkehreraussagen vom Suchdienst des Deutschen Roten Kreuz erfuhren die Angehörigen in Westdeutschland, daß Anna Hoppe in Sibirien war.Dadurch kam ein Briefwechsel zustande.
  • 1954 wurde sie entlassen und nachdem sie sich das Fahrgeld erspart hatte,konnte sie- nicht nach Westdeutschland- sondern nach Heydekrug fahren.Die Fahrtkosten betrugen 513 Rubel.
  • Es begann ein endloser Papierkrieg:

Sie stellte Anträge an die Botschaft der BRD in Moskau auf einen Reisepass, der aber nur von der Milizbehörde am Wohnort genehmigt werden konnte und wurde schließlich auf eine Liste zur Rückführung von Deutschen beim Ministerium für Auswärtiges in Moskau gesetzt. Durchreisevermerke für die DDR und Polen mußte sie selbst beantragen.Das Ganze dauerte 4 Jahre.

  • Am 24.8.1958 traf sie in der BRD im Grenzdurchgangslager Friedland ein.Ihre Tochter konnte sie kaum wiedererkennen.
  • In Westdeutschland begann ein erneuter Papierkrieg:

Leistungen nach dem Häftlingsentschädigungsgesetz konnten zunächst nicht entsprochen werden, da sie zum einen später als 6 Monate nach Haftentlassung in die BRD gekommen war und außerdem gegen die Gesetze der Sowjetunion verstoßen hatte d.h. durch ihr "persönliches Verhalten" die Inhaftierung verschuldet hatte.Später wurde sie durch eine Härtefallregelung entschädigt: 250 DM pro 1/4 Jahr geltend ab dem 3."Gewahrsamsjahr". Von der Staatsbank der UdSSR bekam sie für ihre Arbeit einmalig 1200 Rubel= 499,80 DM. Bei der ärztlichen Untersuchung wurde z.B. ihr steifes linkes Knie nicht als Folge von Kolbenschlägen, sonders als Alterser-scheinung eingestuft. Eine Mütterkur wurde abgelehnt und sie mußte sie selbst bezahlen.