Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/015: Unterschied zwischen den Versionen
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angenohmen, ehr soll auch damit dem Junckhern von andern Leuten, mit Fischen und Krebsen zu fangen, kein Schade geschehen müge, fleissige Uffsicht haben. Was ehr auch an Sprenen außnehmen und bekomen wirt, soll ehr nach dem Haus Müllenburch prengen. Auch den Schlachboem, oben dem Felde, für dem Kistker, zugeschlossen verwahren, und keimandtz dadurch, uber das Feldt fueren lassen. | |||
29 | |||
Lambert Kocks zu Hoyell Fastlabens Heuer belangt | |||
Anno 1606, den 12 Aprilis, ist Herr Gerdt Pastor zu Hoyell, und Borries Nodtkop daselbst, alhie zur Müllenburch angekomen, und wegen Lamberten Kocks der hinderstendigen Fastlabens Heuer halber von anno 85 an, biß uff diesen abgewichenen Fastlabendt, laudt dem anno 85 uffgerichtetem Vertrage, gehandelt, das der Junckher die restierenden Heuer, ihrer Vorbitte halber gentzlich nachgegeben, mit dem außtrucklichem Bedinge, das Lambert Kock, stüntlich ein pfar Heuer anhero schicken soll, wan dieselben gebracht werden, und das ehr dan alle Jhar zu rechter gepuerender Zeit, ein pfar Fastlabens Heuer guetwillich außgeben will, soll ihme, die abgepfandete Kuhe, aus des Schlüters Hause zu Hoyell erlassen werden. Sülches haben so woll der Pastor alß Borries Nodtkop obgemelt, alß Volmechtige an stadt Lambert Kocks, dem Junckhern bei Handtastunge, ehrlich nachzukomen angelobet. | |||
30 | |||
Lambert Kock zu Hoyell hatt 2 Fastlabens Heuer betzalt | |||
Anno 1606 den 13 Aprilis hatt Lambert Kock durch seine Hausfrouwen 2 Fastlabens Heuer, welche ihme de anno 605 bis 1606 außzugeben gepueren, lieberen und betzahlen lassen, und seit ihme nun die restierenden Heuer nachgegeben, auch die |
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angenohmen, ehr soll auch damit dem Junckhern von andern Leuten, mit Fischen und Krebsen zu fangen, kein Schade geschehen müge, fleissige Uffsicht haben. Was ehr auch an Sprenen außnehmen und bekomen wirt, soll ehr nach dem Haus Müllenburch prengen. Auch den Schlachboem, oben dem Felde, für dem Kistker, zugeschlossen verwahren, und keimandtz dadurch, uber das Feldt fueren lassen.
29
Lambert Kocks zu Hoyell Fastlabens Heuer belangt
Anno 1606, den 12 Aprilis, ist Herr Gerdt Pastor zu Hoyell, und Borries Nodtkop daselbst, alhie zur Müllenburch angekomen, und wegen Lamberten Kocks der hinderstendigen Fastlabens Heuer halber von anno 85 an, biß uff diesen abgewichenen Fastlabendt, laudt dem anno 85 uffgerichtetem Vertrage, gehandelt, das der Junckher die restierenden Heuer, ihrer Vorbitte halber gentzlich nachgegeben, mit dem außtrucklichem Bedinge, das Lambert Kock, stüntlich ein pfar Heuer anhero schicken soll, wan dieselben gebracht werden, und das ehr dan alle Jhar zu rechter gepuerender Zeit, ein pfar Fastlabens Heuer guetwillich außgeben will, soll ihme, die abgepfandete Kuhe, aus des Schlüters Hause zu Hoyell erlassen werden. Sülches haben so woll der Pastor alß Borries Nodtkop obgemelt, alß Volmechtige an stadt Lambert Kocks, dem Junckhern bei Handtastunge, ehrlich nachzukomen angelobet.
30
Lambert Kock zu Hoyell hatt 2 Fastlabens Heuer betzalt
Anno 1606 den 13 Aprilis hatt Lambert Kock durch seine Hausfrouwen 2 Fastlabens Heuer, welche ihme de anno 605 bis 1606 außzugeben gepueren, lieberen und betzahlen lassen, und seit ihme nun die restierenden Heuer nachgegeben, auch die