Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/003: Unterschied zwischen den Versionen

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Hieronimußen Spielman, und der Plagolschen Dochter zu Hoyell Sibillen belangt
 
Zuwissen, das anno 605{{GWR|Datum gekürzt angegeben, vollständig 1605}} den 5 May, zwischen Hieronimo Spielman, und den Plagolschen Dochter zu Hoyell Sibillen, in Beiwesen, Johan Schlüters zu Hoyell und Johan im Hagen zu Ahle, ein Vertragh, wegen Sibillen, von gedachtem Spielman geschwechten Ehre halber, folgender Gestalt gemagt wurden. Eß hatt erstlich Heromimus Ihr, wegen gentzlicher Abfindunge in alles achte Reichsthaler versprochen, deren vier, uff erstkünfftigen Michaelis, und die ubrigen vier Thaler, uff den negstfolgenden Oistern, des 1606 Jhars erlecht werden sollen. Eß soll aber Sibilla nit mehr, als den jharlichen Zinß davon bemechtigt, und die 8 Thaler zu Behueff ihres Kindes mit Nahmen Anneken belecht pleiben und sein dafür obgemelte Johan Schlüter und Johan im Hagen, (die jederzeit, von diesen 8 Thalern, so woll dem Edlen und Ernvesten Wilhelm Ledebaure zur Müllenburg, als auch dem Kinde, Rechnunge und Bescheit geben willens) Bürgen geworden. Es will auch Hieronimus gedachter Sibillen jherlichs mit 2 Thalern an Gelde oder Roggen zu Underhaltunge des Kindes biß zu 12 Jharen zu Hülff komen, oder ehr will das Kint zu sich nehmen, und ohne der Mutter Zuthuenß versorgen.
 
Beddemundt
 
Dieser Beddemundt, ist dem Pastori zu Spenge vom Junckhern angewiset, und ist ihme auch betzalt worden.
 
2)
 
Aleken Beckenguetes Erbtheil
 
Anno 1605 den 11 Septembris, ist Aleken des olden Henrich Beckengueten Schwester Erbtheill, in des Mortkotters Behausunge beschrieben, und alsbalt durch ihren Sohne Johan den Sagenscheider, für dem Junckhern Wilhelm Ledebaur daselbst bedingt uff 24 [[Bild:Groschen 2.svg|16px]], welche auch püntlich betzalt worden.
 
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Aktuelle Version vom 4. September 2013, 17:52 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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1)

Hieronimußen Spielman, und der Plagolschen Dochter zu Hoyell Sibillen belangt

Zuwissen, das anno 605[GWR 1] den 5 May, zwischen Hieronimo Spielman, und den Plagolschen Dochter zu Hoyell Sibillen, in Beiwesen, Johan Schlüters zu Hoyell und Johan im Hagen zu Ahle, ein Vertragh, wegen Sibillen, von gedachtem Spielman geschwechten Ehre halber, folgender Gestalt gemagt wurden. Eß hatt erstlich Heromimus Ihr, wegen gentzlicher Abfindunge in alles achte Reichsthaler versprochen, deren vier, uff erstkünfftigen Michaelis, und die ubrigen vier Thaler, uff den negstfolgenden Oistern, des 1606 Jhars erlecht werden sollen. Eß soll aber Sibilla nit mehr, als den jharlichen Zinß davon bemechtigt, und die 8 Thaler zu Behueff ihres Kindes mit Nahmen Anneken belecht pleiben und sein dafür obgemelte Johan Schlüter und Johan im Hagen, (die jederzeit, von diesen 8 Thalern, so woll dem Edlen und Ernvesten Wilhelm Ledebaure zur Müllenburg, als auch dem Kinde, Rechnunge und Bescheit geben willens) Bürgen geworden. Es will auch Hieronimus gedachter Sibillen jherlichs mit 2 Thalern an Gelde oder Roggen zu Underhaltunge des Kindes biß zu 12 Jharen zu Hülff komen, oder ehr will das Kint zu sich nehmen, und ohne der Mutter Zuthuenß versorgen.

Beddemundt

Dieser Beddemundt, ist dem Pastori zu Spenge vom Junckhern angewiset, und ist ihme auch betzalt worden.

2)

Aleken Beckenguetes Erbtheil

Anno 1605 den 11 Septembris, ist Aleken des olden Henrich Beckengueten Schwester Erbtheill, in des Mortkotters Behausunge beschrieben, und alsbalt durch ihren Sohne Johan den Sagenscheider, für dem Junckhern Wilhelm Ledebaur daselbst bedingt uff 24 Groschen 2.svg, welche auch püntlich betzalt worden.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Datum gekürzt angegeben, vollständig 1605