Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/108: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 15.'''</center>
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{{NE}}4) Auf der Strecke von St. Bartholomä bis Oestrich sollen die obere und die mittlere Oeffnung in dem rechtsseitigen Parallelwerke, welches die Bucht von Mittelheim abschließt, erweitert werden. Die Fläche zwischen dem Parallelwerke und dem Ufer und alle drei Oeffnungen in dem ersteren sollen nöthigenfalls durch Baggerungen offen gehalten werden. Die im Fahrwasser und zunächst dem Fahrwasser belegenen Auen und Untiefen, insbesondere die Winkeler Aue, die Insel Wörth und die anschließenden Sandbänke sollen so schleunig als möglich bis auf Normaltiefe (Artikel I) beseitigt werden.<br />
{{NE}}5) Auf der Strecke von Oestrich bis Eltville soll der rechtsseitige Stromarm, die kleine Gies, welche gegenwärtig durch Parallelwerke und Querbuhnen abgeschlossen ist, für die Schifffahrt wieder eröffnet werden. Die vorhandenen Regulirungswerke sollen, soweit sie in die neue Schifffahrtsstraße fallen, beseitigt werden. Die Schifffahrtsstraße der kleinen Gies soll planmäßig eine Breite von 200 Meter erhalten. Der linksseitige Stromarm, die große Gies, soll dagegen eingeschränkt werden, jedoch eine Breite von mindestens 250 Meter behalten; auch soll beiden Stromarmen, soweit nöthig mit Zuhülfenahme von Baggerungsarbeiten, die Normaltiefe (Artikel I) gegeben werden.<br />
{{NE}}Die Schifffahrtsstraße der großen Gies soll, soweit wie möglich, namentlich aber bei der Ortschaft Heidenfahrt an das linke Stromufer gelegt und der Vorbau am oberen Ende der Westfälischen Aue im Interesse des Fährverkehrs zwischen Heidenfahrt und Erbach möglichst kurz gehalten werden. Die Buchten am rechten Ufer sollen durch niedrig gehaltene Werke verbaut werden; zwischen Eltville und Erbach soll die Correctionslinie auf die Richtung von dem Vorsprunge bei der Villa Sicambria bis zu dem Anfangspunkte der jetzigen Coupirung bei Erbach beschränkt werden.<br />
{{NE}}Die vorhandene Coupirung am unteren Ende der Eltviller Aue soll niedriger gelegt werden, um den Aufstau des Wassers in dem todten Arme links der Eltviller Aue zu verhindern.<br />
{{NE}}6) Auf der Strecke von Eltville bis Niederwalluf befindet sich in dem Parallelwerke oberhalb der Eltviller Aue eine Oeffnung. Diese Oeffnung soll durch ein unter Mittelwasser anzulegendes Werk beseitigt werden. Der früher beabsichtigte Ausbau der Bucht zwischen Eltville und Villa Julienheim kommt nicht zur Ausführung.<br />
{{NE}}7) Auf der Strecke von Niederwalluf bis Schierstein soll die am Schiffsbauplatze von Niederwalluf vorhandene Buhne beseitigt werden.
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<center>{{Sperrschrift |Artikel V.}}</center>
{{NE}}Die beiderseitigen Correktions- beziehungsweise Uferlinien und der nunmehrige Regulirungsplan, wie sich derselbe aus den früheren Vereinbarungen, den inzwischen unter beiderseitigem Einverständniß eingetretenen Aenderungen und den Bestimmungen dieser Uebereinkunft ergiebt,

Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 20:26 Uhr

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Nr. 15.



      4) Auf der Strecke von St. Bartholomä bis Oestrich sollen die obere und die mittlere Oeffnung in dem rechtsseitigen Parallelwerke, welches die Bucht von Mittelheim abschließt, erweitert werden. Die Fläche zwischen dem Parallelwerke und dem Ufer und alle drei Oeffnungen in dem ersteren sollen nöthigenfalls durch Baggerungen offen gehalten werden. Die im Fahrwasser und zunächst dem Fahrwasser belegenen Auen und Untiefen, insbesondere die Winkeler Aue, die Insel Wörth und die anschließenden Sandbänke sollen so schleunig als möglich bis auf Normaltiefe (Artikel I) beseitigt werden.
      5) Auf der Strecke von Oestrich bis Eltville soll der rechtsseitige Stromarm, die kleine Gies, welche gegenwärtig durch Parallelwerke und Querbuhnen abgeschlossen ist, für die Schifffahrt wieder eröffnet werden. Die vorhandenen Regulirungswerke sollen, soweit sie in die neue Schifffahrtsstraße fallen, beseitigt werden. Die Schifffahrtsstraße der kleinen Gies soll planmäßig eine Breite von 200 Meter erhalten. Der linksseitige Stromarm, die große Gies, soll dagegen eingeschränkt werden, jedoch eine Breite von mindestens 250 Meter behalten; auch soll beiden Stromarmen, soweit nöthig mit Zuhülfenahme von Baggerungsarbeiten, die Normaltiefe (Artikel I) gegeben werden.
      Die Schifffahrtsstraße der großen Gies soll, soweit wie möglich, namentlich aber bei der Ortschaft Heidenfahrt an das linke Stromufer gelegt und der Vorbau am oberen Ende der Westfälischen Aue im Interesse des Fährverkehrs zwischen Heidenfahrt und Erbach möglichst kurz gehalten werden. Die Buchten am rechten Ufer sollen durch niedrig gehaltene Werke verbaut werden; zwischen Eltville und Erbach soll die Correctionslinie auf die Richtung von dem Vorsprunge bei der Villa Sicambria bis zu dem Anfangspunkte der jetzigen Coupirung bei Erbach beschränkt werden.
      Die vorhandene Coupirung am unteren Ende der Eltviller Aue soll niedriger gelegt werden, um den Aufstau des Wassers in dem todten Arme links der Eltviller Aue zu verhindern.
      6) Auf der Strecke von Eltville bis Niederwalluf befindet sich in dem Parallelwerke oberhalb der Eltviller Aue eine Oeffnung. Diese Oeffnung soll durch ein unter Mittelwasser anzulegendes Werk beseitigt werden. Der früher beabsichtigte Ausbau der Bucht zwischen Eltville und Villa Julienheim kommt nicht zur Ausführung.
      7) Auf der Strecke von Niederwalluf bis Schierstein soll die am Schiffsbauplatze von Niederwalluf vorhandene Buhne beseitigt werden.

Artikel V.

      Die beiderseitigen Correktions- beziehungsweise Uferlinien und der nunmehrige Regulirungsplan, wie sich derselbe aus den früheren Vereinbarungen, den inzwischen unter beiderseitigem Einverständniß eingetretenen Aenderungen und den Bestimmungen dieser Uebereinkunft ergiebt,