Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B081: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Beilage Nr. 11.'''</center>
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<center>{{Sperrschrift |Formular für die Anmeldung.}}<br />Staat . . . . . . Regierungsbezirk . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . .<br />Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . Straße . . . . Nr. . . .<br />{{Sperrschrift |Anmeldung}}<br />auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.</center>
{| {{Prettytable2}}
|<center>Name des Unter-<br />nehmers (Firma).</center>||<center>Gegenstand<br />des Betriebes.*)</center>||<center>Art des<br />Betriebes.**)</center>||<center>Zahl der durchschnitt-<br />lich beschäftigten ver-<br />sicherungspflichtigen<br />Personen.</center>||<center>Bemerkungen.***</center>
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{{NE}} . . . . . . . , den . . . . . . . 1885.
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<center>(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)</center>
{{NE}}<nowiki>*</nowiki>) Z. B. {{Sperrschrift |Speditions-}} und Fuhrwerksbetrieb.<br />
{{NE}}Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unierstreichen.<br /> {{NE}}<nowiki>**</nowiki>) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.<br />
{{NE}}<nowiki>***</nowiki>) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend.'''</center>
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1885/86 Von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:<br />
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| ||c. auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten||<div align="right">1 145</div>||88||"
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und berechnet sich der Beitrag auf eine Mark Normalsteuerkapital
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|zu|| dem|| Ausschlage|| unter||a|| auf||<div align="right"> 23,336 </div>||[[Bild:Pfennig.svg|10px]]
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{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die Erhebungs-Ziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.<br />
{{NE}}{{Sperrschrift |Gießen,}} am 26. Mai 1885.
<center>'''Großherzogliches Kreisamt Gießen.'''<br />Dr. Boekmann.</center>

Aktuelle Version vom 2. Juli 2013, 20:10 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 11.



Formular für die Anmeldung.
Staat . . . . . . Regierungsbezirk . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . .
Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . Straße . . . . Nr. . . .
Anmeldung
auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
Name des Unter-
nehmers (Firma).
Gegenstand
des Betriebes.*)
Art des
Betriebes.**)
Zahl der durchschnitt-
lich beschäftigten ver-
sicherungspflichtigen
Personen.
Bemerkungen.***






       . . . . . . . , den . . . . . . . 1885.

(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)

      *) Z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb.
      Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unierstreichen.
      **) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.
      ***) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.

Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1885/86 Von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:

a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen
261 714
- Mark 5.svg
b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde
3 139
- "
c. auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten
1 145
88 "

und berechnet sich der Beitrag auf eine Mark Normalsteuerkapital

zu dem Ausschlage unter a auf
23,336
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" " " " b "
0,357
"
" " " " c "
0,393
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      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die Erhebungs-Ziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.
      Gießen, am 26. Mai 1885.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.