Meier: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Mai 2013, 06:54 Uhr
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Meierei ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Meierei. |
Berufsbezeichnung Meier
- Bedeutung
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
- Bedeutung
- Quelle(n)