Wroge: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
;Bedeutung: | ;Bedeutung: | ||
# Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet<ref> '''Quelle:'''Deutsches Rechtswörterbuch</ref> | # Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet<ref> '''Quelle:'''Deutsches Rechtswörterbuch</ref> | ||
====Fußnoten==== | ====Fußnoten==== |
Version vom 30. April 2013, 17:22 Uhr
- Wroge oder Rüge, von wrôgene (altfries.):
- Bedeutung
- Anzeige eines Vergehens bei Gericht oder einer dazu bestimmten Person, die wiederum die gesammelten Rügen in der nächsten Gerichtssitzung vorbringt; anders als die Klage, mit der ein persönliches Interesse verbunden ist, ist die Rüge auf die Durchsetzung der "öffentlichen" Ordnung gerichtet[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle:Deutsches Rechtswörterbuch