Wirtshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Gasthaus]], Gasthof, [[Schenke]],; der in der Regel bis in das 19. Jahrhundert  abgabe- u. genehmigungspflichtige Krug diente bisweilen als Ort des [[Gericht|Gerichts]], des [[Einlager|Einlagers]], der öffentlichen [[Bekanntmachung]], der Gemeinde- und Gesellenversammlung
[[Gasthaus]], Gasthof, [[Schenke]],; der in der Regel bis in das 19. Jahrhundert  abgabe- u. genehmigungspflichtige Krug, diente bisweilen als Ort des [[Gericht|Gerichts]], des [[Einlager|Einlagers]], der öffentlichen [[Bekanntmachung]], der Gemeinde- und Gesellenversammlung.
 
Die schatzfreien Wirtshäuser waren regelmäßig mit Stallungen zur Unterbringung von Pferden eingerichtet, ohne selber über Vorspannpferde zu verfügen.
 
1769 in [[Vorhelm]], Bschft. Isendorf, [[Immediatstadt|Immediat]] [[Amt Wolbeck (historisch)|Amt Wolbeck]], ein schatzfreies Wirtshaus.




[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 4. April 2013, 14:33 Uhr

Einleitung

Gasthaus, Gasthof, Schenke,; der in der Regel bis in das 19. Jahrhundert abgabe- u. genehmigungspflichtige Krug, diente bisweilen als Ort des Gerichts, des Einlagers, der öffentlichen Bekanntmachung, der Gemeinde- und Gesellenversammlung.

Die schatzfreien Wirtshäuser waren regelmäßig mit Stallungen zur Unterbringung von Pferden eingerichtet, ohne selber über Vorspannpferde zu verfügen.

1769 in Vorhelm, Bschft. Isendorf, Immediat Amt Wolbeck, ein schatzfreies Wirtshaus.