Kanonikus: Unterschied zwischen den Versionen

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* ''' ''Canonici regulares''  beschreibt vor 1802 in Westfalen''':
* ''' ''Canonici regulares''  beschreibt vor 1802 in Westfalen''':
# = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.
# = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche ohne Mönche zu sein.
 
 
* '''Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
 
# = Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.  


====Fußnoten====
====Fußnoten====

Version vom 27. März 2013, 13:32 Uhr

  • Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. = Chorherr
  2. = Domherr
  3. = Stiftsherr [1]
  • Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen:
  1. = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche ohne Mönche zu sein.


  • Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
  1. = Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)