Kanonikus: Unterschied zwischen den Versionen

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# = Stiftsherr <ref> '''Quelle:''' Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)</ref>
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* "Canonici regulares" = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.
* ''' ''Canonici regulares'' ''' = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.


====Fußnoten====
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Version vom 26. März 2013, 12:03 Uhr

  • Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt:
  1. = Chorherr
  2. = Domherr
  3. = Stiftsherr [1]
  • Canonici regulares = Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche nach einer Ordensregel leben, ohne Mönche zu sein.

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)