Propst: Unterschied zwischen den Versionen
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# Vorgesetzter, nur in einigen einzelnen Fällen üblich (Lehenpropst). <ref> '''Quelle:''' J. G. Krünitz: Oekonomische Encyklopädie (1858)</ref> | # Vorgesetzter, nur in einigen einzelnen Fällen üblich (Lehenpropst). <ref> '''Quelle:''' J. G. Krünitz: Oekonomische Encyklopädie (1858)</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 25. März 2013, 13:21 Uhr
- Propst , von Praepositus (lat.):
- Bedeutung im 19. Jhdt
- Vorgesetzte(r) über geistliche Personen, und in Kirchensachen.
- Vorgesetzte(r) in manchen Klöstern (rk.), wo anstatt der Äbte und Äbtissinnen Pröpste und Pröbstinnen die Klöster präsentierten, welche zu weilen die fürstliche Würde bekleideten.
- Vorgesetzte eines Kathedralstiftes wurden als Dompropst betitelt.
- in der ev. Kirche waren Pröpste oder Kirchenpröpste Geistlichen eines gewissen Bezirkes vorgesetzt, welche einem Superintendenten oder General=Superintendenten unterstanden.
- Vorgesetzter, nur in einigen einzelnen Fällen üblich (Lehenpropst). [1]
- Propstei
- = Dienstsitz eines Propstes, einer Pröpstin
Fußnoten
- ↑ Quelle: J. G. Krünitz: Oekonomische Encyklopädie (1858)