Regierungsbezirk Düsseldorf/Adressbuch 1842-43: Unterschied zwischen den Versionen

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| Autor / Hrsg.        = Heinrich Meyer (Bearb.), Verwaltungssekretär
| Autor / Hrsg.        = Heinrich Meyer (Bearb.), Verwaltungssekretär

Version vom 5. März 2013, 19:39 Uhr




Bibliografische Angaben

Regierungsbezirk Düsseldorf/Adressbuch 1842-43
Titel: Adreßbuch für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Untertitel: umfassend die dreizehn Kreise: Düsseldorf, Elberfeld, Solingen, Neuß, Crefeld, Grevenbroich, Geldern, Kempen, Cleve, Gladbach, Rees, Lennep u. Duisburg
Autor / Hrsg.: Heinrich Meyer (Bearb.), Verwaltungssekretär
Erscheinungsort: Elberfeld : Julius Bädeker
Erscheinungsjahr: 1843
Standort(e):  
Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Stadtarchiv Neuss
Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr, Bestand 1450 Adressbücher (Auszug, 2 Exemplare)
Stadtarchiv Solingen Signatur: IV-K- (Präsenzbestand)
Inhalt:  
  1. Kreis Düsseldorf – umfassend die 6 Bürgermeistereien: Düsseldorf, Benrath, Hilden, Gerresheim (Hubbelrath), Kaiserswerth (Angermund) und Ratingen (Eckamp, Mintard).
  2. Kreis Elberfeld – umfassend die Bürgermeistereien:
  3. Kreis Solingen – umfassend die Bürgermeistereien:
  4. Kreis Neuß – umfassend die Bürgermeistereien:
  5. Kreis Crefeld – umfassend die Bürgermeistereien:
  6. Kreis Grevenbroich – umfassend die Bürgermeistereien:
  7. Kreis Geldern – umfassend die Bürgermeistereien:
  8. Kreis Kempen – umfassend die Bürgermeistereien:
  9. Kreis Cleve – umfassend die Bürgermeistereien:
  10. Kreis Gladbach – umfassend die Bürgermeistereien:
  11. Kreis Rees – umfassend die Bürgermeistereien:
  12. Kreis Lennep – umfassend die Bürgermeistereien:
  13. Kreis Duisburg – umfassend die Bürgermeistereien:

Weitere Informationen

Das nächste erschienene Adressbuch dieser Größenordnung ist das Adressbuch für den Regierungsbezirk Düsseldorf von 1861.
Zuvor erschien das Adressbuch für Rheinland-Westphalen aus dem Jahr 1834.

Vorwort

Da seit dem Erscheinen des vor circa 10 Jahren von dem verstorbenen Herrn Ober-Bürgermeister Brüning herausgegebenen offiziellen Adreßbuchs für Rheinland-Westphalen nicht Aehnliches in dieser Zeit herausgegeben worden ist, so habe ich es, auf mehrfaches Ersuchen von sehr achtbaren Seiten, unternommen, als Fortsetzung, resp. Erweiterung der bisher von mir edirten Adreß-Verzeichnisse, ein:

Adreßbuch der Kaufleute, Gewerbetreibenden, Beamten, Privaten ec. für den Regierungsbezirk Düsseldorf, umfassend die 13 Kreise:
Düsseldorf, Elberfeld, Solingen, Lennep, Duisburg, Rees, Cleve, Geldern, Kempen, Crefeld, Gladbach, Grevenbroich und Neuß,

herauszugeben, und hoffe ich, durch dieses Unternehmen, einem sichern allseitigen Wunsche des Gewerb- und Geschäftsstandes entsprochen zu haben.

Die Adressen habe ich größtentheils von den betreffenden Herren Bürgermeistern, resp. Sekretären, denen ich hiermit für Ihre gütige Bereitwilligkeit meinen aufrichtigsten Dank ausspreche, auf amtlichem Wege erhalten, und kann sohin für deren Richtigkeit und Zuverlässigkeit bürgen.

Da ich nicht allerwärts die Orden-Inhaber, sowie die genaue Ordens-Bezeichnung, in Erfahrung bringen konnte, so habe ich, um keinen Verstoß zu begehen, sämmtliche Ordens-Bezeichnungen weggelassen.

Die umfangvolle Arbeit, wie die vorliegende, ganz fehlerfrei zu liefern, ist wohl rein unmöglich, ich muß daher auch sehr um Entschuldigung bitten, wenn ein oder der andere Adressat, oder dessen Gewerbe, Geschäft, Stand ec. etwa nicht richtig aufgeführt worden, – da eine ganz vollkommene Richtigkeit wohl nicht leicht zu erzielen ist.

Ich übergebe demnach dieses Werk dem geehrten Publikum, mit dem Wunsche, daß dasselbe die Aufnahme finden möchte, der sich die Ankündigung zu erfreuen gehabt hat, was mich nur ferner in meinem Vorhaben bestärken wird, demselben, künftighin eine noch größere Ausdehnung zu geben.

Meyer

Erläuterungen

  1. Bei den Haupt- (Kreis-) Städten zerfallen die Adreß-Sammlungen in zwei Abtheilungen: I. „Behörden und Beamten“, II. „Kauf-, und Handelsleute, Privaten, Handwerker ec.“ – Bei der I. Abtheilung ist zwar wohl eine gewisse Reihenfolge, aber keine Rangordnung beobachtet.
  2. Die Wohnorte der Addressaten in den kleineren Städten sind nur dann speziell angegeben, wenn dies nicht in der Gemeinde selbst wohnen; ist daher bei dem Adressaten kein Wohnort angegeben, so wohnt solcher in der Bürgermeisterei selbst.

Erfassung im Rahmen des Projekt Adressbücher

Kontakt: <email>info@adressbuecher.net</email>