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Aktuelle Version vom 3. März 2013, 11:30 Uhr
- Berufsbezeichnung
- Ursprünglich (lat.)
- zum Kastell gehörig, z.B. a) die Besatzung eines Kastells, b) die Bewohner eines festen Fleckens
- Bedeutung (lat.)
- Burgmann, ein Oberbegriff in Verbindung mit einer Burg, welcher jeweils im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der Beurkundung zu betrachten ist. Er beinhaltet unterschiedliche Ebenen der lokalen und regionalen (landesspezifischen) Hierarchie.
- Hinweis für Westfalen
- Burgmann (Westfalen)