Tappensches Familienbuch (1889)/260: Unterschied zwischen den Versionen

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(L. N.) Hermann Tappen.
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(L. S.) Adolph Tappen.


(L. H.) Wilhelm Tappen.
(Stiftungs-Urkunde über das Familien-Erbbegräbnis zu Goslar vom 28. Aug. / 24. Oct. 1871.)
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Kund und zu wissen soi hiermit, dass dio untorzoichneton Gebrüder Bürgermeister Theodor Tappen, Oborverwaltor Hermann Tappen, Premier-Lieutenant im Ingeniour-Gorps Adolph Tappen und Buehhllndlor Willielm Tappen Uber die nachfolgende Stiftung eines Familien-Erbbegrllbnisses übereingokommen sind.
{{NE}}Kund und zu wissen sei hiermit, dass die unterzeichneten Gebrüder Bürgermeister {{Sperrschrift|Theodor Tappen}}, Oberverwalter {{Sperrschrift|Hermann Tappen}}, Premier-Lieutenant im Ingenieur-Corps {{Sperrschrift|Adolph Tappen}} und Buchhändler {{Sperrschrift|Wilhelm Tappen}} über die nachfolgende Stiftung eines Familien-Erbbegräbnisses übereingekommen sind.


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{{NE}}Der mitunterzeichnete Bürgermeister {{Sperrschrift|Theodor Tappen}} überträgt auf seine gedachten drei Brüder das Miteigenthumsrecht an dem Grundstücke, welches derselbe laut des (angeschlossenen) Kaufvertrages vom 20. Septbr. 1870 und dessen Zusatzbestimmung vom 8. März 1871 erworben hat.


Der mituntcrzeielmote Bürgermeister Theodor Tappen übertrügt auf seiue gedachten drei Brüder das Miteigenthumsrecht an dem Grundstücke, welches derselbe laut des (angesehlossenon) Kaufvertrages vom 20. Soptbr. 1870 und dessen Zusatzbestimmung
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vom 8. Milrz 1871 erworben hat.
 
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{{NE}}Die Unterzeichneten vier Gebrüder Tappen bestimmen und erklären dasselbe für ein Erbbegräbniss der Elzer Linie der {{Sperrschrift|Tappen}}'schen Familie, dergestalt, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder dieser Linie mit Einschluss der Ehefrauen und Wittwen von solchen (selbstredend mit Ausschluss der Nachkommen weiblicher in eine fremde Familie eingeheiratheter Mitglieder) an demselben gleiche Rechte haben.


Dio Unterzeichneten vier Gebrüder Tappen bestimmen und erklären dasselbe für ein Erbbegrilbniss der Elzer Linie der Tapp011 ’schon Familie, dergestalt; dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder dieser Linie mit Eiuschluss der Ehefrauen und Witt-wen von solchen (selbstredend mit Ausschluss der Nachkommen weiblicher in eine fremde Familie eingeheirathetor Mitglieder) an demselben gleiche Rechto haben.
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{{NE}}Die Kosten des Ankaufs, der würdigen Ausstattung uud Unterhaltung des Erbbegräbnisses werden von den Unterzeichneten gemeinschaftlich getragen, bis dahin, dass die {{Sperrschrift|Tappen}}’sche Familienstiftung zu ihrer Uebernahme hinreichende Mittel besitzen und sie übernehmen wird.
Dio Kosten des Ankaufs, der würdigen Ausstattung uud Unterhaltung des Erbbegräbnisses werden von den Unterzeichneten gemeinschaftlich getragen, bis dahin, dass die Tappen’scho Familienstiftung zu ihrer Uobernahme hinreichende Mittel besitzen und sie übernehmen wird.
 
Gleiches gilt im Bedürfnissfalle vou deu Kosten der Ueberführung der Leichen ausserhalb Goslars verstorbener (au dem Erbbegrilbniss betheiligter) Familienglieder.
 
Dessen zu Urkund ist diese Stiftungsurkuude von den Eingangs gedachten Gebrüdern cigenhilndig unterzeichnet worden.
 
So geschehen Goslar, den 28. August 1871.
 
(L. S.) Theodor Tappen.
 
So geschehen Strassburg i./Elsass, den 3. Octobcr 1871.
 
(L. S.) Adolph Tappen.
 
So geschehen Erfurt, den 5. October 1871.


(L. S.) Wilhelm Tappen.
{{NE}}Gleiches gilt im Bedürfnissfalle von den Kosten der Ueberführung der Leichen ausserhalb Goslars verstorbener (an dem Erbbegräbniss betheiligter) Familienglieder.


So geschehen Schladen, den 24. .October 1871.
{{NE}}Dessen zu Urkund ist diese Stiftungsurkunde von den Eingangs gedachten Gebrüdern eigenhändig unterzeichnet worden.


(L. S.) Hermann Tappen.
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{{NE}}So geschehen Erfurt, den 5. October 1871.<br>
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{{NE}}So geschehen Schladen, den 24. October 1871.<br>
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 22:27 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Dessen zu Urkund sind die gegenwärtigen Statuten von uns unter Beidruckung unserer Siegel eigenhändig unterzeichnet worden.

      So geschehen Hannover, den 26. Septbr. 1872.
                                    (L. S.)            Theodor Tappen.
                                    (L. S.)            Hermann Tappen.
                                    (L. S.)            Adolph Tappen.
                                    (L. S.)            Wilhelm Tappen.


22.

(Stiftungs-Urkunde über das Familien-Erbbegräbnis zu Goslar vom 28. Aug. / 24. Oct. 1871.)

      Kund und zu wissen sei hiermit, dass die unterzeichneten Gebrüder Bürgermeister Theodor Tappen, Oberverwalter Hermann Tappen, Premier-Lieutenant im Ingenieur-Corps Adolph Tappen und Buchhändler Wilhelm Tappen über die nachfolgende Stiftung eines Familien-Erbbegräbnisses übereingekommen sind.

1.

      Der mitunterzeichnete Bürgermeister Theodor Tappen überträgt auf seine gedachten drei Brüder das Miteigenthumsrecht an dem Grundstücke, welches derselbe laut des (angeschlossenen) Kaufvertrages vom 20. Septbr. 1870 und dessen Zusatzbestimmung vom 8. März 1871 erworben hat.

2.

      Die Unterzeichneten vier Gebrüder Tappen bestimmen und erklären dasselbe für ein Erbbegräbniss der Elzer Linie der Tappen'schen Familie, dergestalt, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder dieser Linie mit Einschluss der Ehefrauen und Wittwen von solchen (selbstredend mit Ausschluss der Nachkommen weiblicher in eine fremde Familie eingeheiratheter Mitglieder) an demselben gleiche Rechte haben.

3.

      Die Kosten des Ankaufs, der würdigen Ausstattung uud Unterhaltung des Erbbegräbnisses werden von den Unterzeichneten gemeinschaftlich getragen, bis dahin, dass die Tappen’sche Familienstiftung zu ihrer Uebernahme hinreichende Mittel besitzen und sie übernehmen wird.

      Gleiches gilt im Bedürfnissfalle von den Kosten der Ueberführung der Leichen ausserhalb Goslars verstorbener (an dem Erbbegräbniss betheiligter) Familienglieder.

      Dessen zu Urkund ist diese Stiftungsurkunde von den Eingangs gedachten Gebrüdern eigenhändig unterzeichnet worden.

      So geschehen Goslar, den 28. August 1871.
                                          (L. S.)      Theodor Tappen.
      So geschehen Strassburg i./Elsass, den 3. October 1871.
                                          (L. S.)      Adolph Tappen.
      So geschehen Erfurt, den 5. October 1871.
                                          (L. S.)      Wilhelm Tappen.
      So geschehen Schladen, den 24. October 1871.
                                          (L. S.)      Hermann Tappen.